
Im BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) ist die Verpflichtung öffentlicher Stellen des Bundes zur Barrierefreiheit geregelt – jetzt gibt es erstmalig eine entsprechende Verpflichtung für die private Wirtschaft Deutschlands. Ab dem 28. Juni dieses Jahres gilt das sogenannte Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – kurz BFSG.
Was steckt hinter dem neuen Gesetz?
Genau wie alle anderen sollen auch Menschen mit Behinderung Produkte und Dienstleistungen ohne fremde Hilfe und ohne Erschwernis nutzen können. Dies soll mit dem neuen Gesetz, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, garantiert werden. Das BFSG wurde bereits vor vier Jahren beschlossen und gilt für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in Umlauf gebracht werden. Ferner unterliegen auch sämtliche Dienstleistungen, die für Verbraucher nach diesem Datum erbracht werden, den gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit. Die Barrierefreiheit stellt die digitale Teilhabe aller Menschen sicher, damit diese an wichtige Informationen gelangen können. Daher muss das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowohl von Herstellern als auch von Händlern und Importeuren der unter das Gesetz fallenden Produkte umgesetzt werden. Dies gilt auch für Kleinstunternehmen. Davon ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Aufgrund des neuen Gesetzes müssen auch Webseiten barrierefrei gestaltet werden. Mithilfe von kontrastreicherer Schrift, einfacheren Inhalten, mehr Textabstände oder einer flexiblen Vergrößerungsoption muss die Webseite ab dem 28. Juni 2025 so gestaltet sein, dass sie für alle Menschen nutzbar ist.
Welche Produkte und Dienstleistungen fallen unter das BFSG?
Zu den Produkten, die künftig barrierefrei gestaltet werden müssen, zählen unter anderem Geldautomaten, Check-in-Automaten und Fahrausweis-Automaten. Außerdem Smartphones, Tablets, Computer, Notebook und Mobiltelefone sowie auch Fernsehgeräte, die über einen Zugang im Internet verfügen. Vom neuen Gesetz sind darüber hinaus auch E-Book-Lesegeräte und Router umfasst. Die Unternehmen müssen sich daranhalten, diese Produkte barrierefrei anzubieten. Zu den Dienstleistungen, die von der neuen Barrierefreiheit umfasst sind, zählen neben Bankdienstleistungen, Telefondiensten, E-Books und Messenger-Dienste auch sämtliche auf Mobiltelefonen angebotene Dienstleistungen wie Apps sowie der elektronische Geschäftsverkehr. Auch Personenbeförderungsdienste sind betroffen.
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