Chatkontrolle gestoppt – Das steckt hinter dem umstrittenen EU-Vorhaben

Chatkontrolle gestoppt – das steckt hinter dem umstrittenen EU-Vorhaben

Die umstrittenen EU-Pläne zur Chatkontrolle sind vorerst gescheitert. Nach jahrelangen Diskussionen um die sogenannte CSA-Verordnung steht jetzt fest, dass es keine Mehrheit für das geplante Gesetz gibt. Mit diesem soll der Kampf gegen Kindesmissbrauch im Netz verbessert werden. Allerdings würde es einen massiven Eingriff in die Privatsphäre von Nutzern ermöglichen.

Was ist die Chatkontrolle überhaupt und wofür soll sie dienen?

Mit der CSA-Verordnung (Child-Sexual-Abuse-Regulation) wollte die EU-Kommission ein umfassendes Instrument schaffen, um die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern im Internet zu verhindern. Geplant war, dass Messengerdienste wie WhatsApp, Telegram, Signal und Co. Inhalte automatisch durchsuchen müssen, bevor diese überhaupt verschickt werden dürfen. Kern des Vorhabens ist das Client-Side-Scanning, kurz CSS, bei welchem eine Künstliche Intelligenz die Bilder und Nachrichten direkt auf dem Endgerät der Messenger-User überprüft. Besteht der Verdacht auf kinderpornografisches Material, sollen die entsprechenden Inhalte dann automatisch an Ermittlungsbehörden weitergeleitet werden.

Wie ist der aktuelle Stand des Vorhabens?

Nach mehreren Anläufen ist das EU-Vorhaben jetzt erneut gescheitert. Auch ein zuletzt vorgelegter Kompromissvorschlag der dänischen EU-Ratspräsidentschaft erhielt keine ausreichende Unterstützung unter den Mitgliedstaaten. Damit wird das Thema bei dem nächsten Treffen der EU-Innenminister nicht zur Abstimmung gestellt. Vor allem Deutschland, die Niederlande und Österreich äußerten deutliche Bedenken. Sie sehen in der Chatkontrolle einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Die jetzige Entscheidung bedeutet, dass die CSA-Verordnung zumindest vorerst auf Eis liegt.

Weshalb ist die Chatkontrolle so umstritten?

Der Widerstand gegen die Pläne ist breit. Kritiker sehen darin einen massiven Eingriff in die Grundrechte. Das Verfahren würde die bisherige Ende-zu-Ende-Verschlüsselung faktisch aushebeln. Also genau den Mechanismus, der die private Kommunikation vor unbefugtem Zugriff schützt. Zudem warnen Experten vor Fehlalarm, etwa bei harmlosen Familienfotos, die fälschlicherweise als verdächtig eingestuft werden könnten. Neben Datenschutzbeauftragten und Bürgerrechtsorganisationen lehnen auch viele Politiker das Vorhaben entschieden ab. Fraktionsübergreifend machen die Abgeordneten des Deutschen Bundestags klar, dass es kein flächendeckendes Scannen von Bildern und Co. in privaten Nachrichten geben darf. Es dürfe keinen Generalverdacht gegen alle Bürger geben, auch nicht mit dem Ziel, Kinder zu schützen. Unionsfraktionschef Jens Spahn sagt deutlich:

„Das wäre so, als würde man vorsorglich alle Briefe öffnen und schauen, ob etwas Verbotenes drin ist. Das geht nicht, das wird es mit uns nicht geben.“

Auch das Bundesjustizministerium positioniert sich klar gegen das Vorhaben. Messenger dürfen nicht dazu gezwungen werden, die private Kommunikation vor dem Verschicken auf verdächtige Inhalte zu prüfen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, kurz GFF, nennt den Entwurf einen „besonders schwerwiegenden Eingriff in das Recht auf Privatsphäre und auf den Schutz personenbezogener Daten“ gemäß Artikel 7 und 8 der EU-Grundrechte-Charta. Und auch die Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) übt Kritik. Der Verordnungsentwurf respektiere „weder die Vorgaben zur Verhältnismäßigkeit noch die Grundrechte, die deutschen Bürgerinnen und Bürgern nach der EU-Grundrechte-Charta und nach dem Grundgesetz zustehen.“

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