Untersagt – Günstige Preise bei Großhandelsplattformen locken Endverbraucher

Untersagt - Günstige Preise bei Großhandelsplattformen locken Endverbraucher

Auf Online-Einkaufsplattformen wie zum Beispiel melango.de, gewerblicheinkaufen.de und onlinebusinessportal.de, die von der JW Handelssysteme GmbH aus Chemnitz betrieben wurden, wurden den Besuchern Waren zu besonders günstigen Preisen angeboten. Zwar war in dem Kleingedruckten zu lesen, dass sich die Angebote nur an Gewerbetreibende richteten, sie lockten aber auch Endverbraucher. Manche Kunden trugen bei der Anmeldung in dem Online-Shop sogar eine Firma ein, die es nicht gibt oder die ihnen nicht gehört, um von den günstigen Preisen profitieren zu können. Gedanken daran, dass es vielleicht nicht mit rechten Dingen zugehen kann, wurden angesichts der verlockenden Preise offenbar verdrängt.

Die Verbraucherzentrale Sachsen berichtet, dass im Anschluss an die Anmeldung nicht die günstige Ware, sondern eine Rechnung über eine Jahresmitgliedschaft folgte. Viele Verbraucher haben den Verbraucherschützern zufolge den geforderten Betrag, nicht zuletzt auch wegen ihrer Lüge bei der Anmeldung, gezahlt. In einem weiteren Beispiel der Verbraucherzentrale, der noch online stehenden Webseite YaTaDa.de, verschafft der Anbieter laut seinen Angaben „dem Nutzer den entgeltlichen Zugang zu ihrer Datenbank im Rahmen eines entgeltlichen zweijährigen (Mindestvertragslaufzeit) Abonnements.„ Das koste 240,- € pro Jahr und verlängere sich regelmäßig, wenn es nicht schriftlich gekündigt werde.

Das Landgericht Leipzig hat es den JW Handelssysteme GmbH am 26. Juli 2013 untersagt, Verbrauchern in dem Internet Waren anzubieten, ohne den gesetzlich vorgeschriebenen Kaufen-Button zu verwenden (Az. 08 O 3495/12). Den Einwand des Unternehmens, das Angebot richte sich gar nicht an Verbraucher, sondern an Gewerbetreibende, ließ das Gericht nicht gelten. Auf der Webseite melango.de seien Verbraucher nicht ausdrücklich ausgeschlossen und es sei auch möglich, ohne Angabe eines Firmennamens zu bestellen. Der Hinweis auf einen lediglich gewerblichen Zugang sei leicht zu übersehen.

Die Verbraucherzentrale rät, bei unrealistisch niedrigen Preisen skeptisch zu sein. Es sei ratsam, zunächst in dem Internet nach Erfahrungen von anderen Verbrauchern mit dem Anbieter zu suchen. Auch die Präsentation von YaTaDa widerspreche den verbraucherschützenden Regeln und den Maßgaben des Leipziger Urteils, meinen die Verbraucherschützer. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere solcher Portale eröffnet werden. Schnäppchenjäger sollten deshalb vorsichtig sein.

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