Facebook – Presserat geht nicht gegen Hass-Pranger von BILD vor

Facebook - Presserat geht nicht gegen Hass-Pranger von BILD vor

Mit zunehmendem Flüchtlingsstrom häufen sich auf Facebook Hass-Äußerungen. Nutzer machen immer wieder ihren Unmut Luft und gehen dabei teilweise sogar über Grenzen der freien Meinungsäußerung hinaus. Ausgerechnet das Boulevardblatt BILD hatte sich vor einigen Wochen auf die Seite der Flüchtlinge gestellt und die Hass-Kommentare der Nutzer mit Namen und Bild in der Print- und Online-Ausgabe veröffentlicht. Es ist ein öffentlicher Pranger, der normale Nutzer in der breiten Öffentlichkeit anklagt und möglicherweise das Persönlichkeitsrecht der Facebook-Nutzer verletzt. Dieses Vorgehen wird normalerweise zumindest vom Deutschen Presserat auf Antrag gerügt und kann sogar mit Geldbußen geahndet werden. Genau das unterbleibt jedoch. Im Gegenteil: Der Presserat ist der Auffassung, dass der BILD-Pranger nicht gegen den Pressekodex verstößt.

Der Presserat – Wächter des Journalismus

Journalismus hat die Aufgabe, neutral zu berichten und Ereignisse im Zeitgeschehen einzuordnen. Berichterstattung über Personen und Prominente, insbesondere aber über normale Bürger unterliegen dabei deutlichen Einschränkungen. Speziell ein Bloßstellen ist nach Ziffer 8 des Pressecodex streng verboten. Dieser hebt den Schutz der Persönlichkeit besonders hervor. Wächter des Pressecodex ist der Presserat, dem die meisten größeren Medien angeschlossen sind.

Der Presserat hat Beschwerden gegen das Vorgehen von BILD nun abgewiesen. Die Begründung: „Aus Sicht des Ausschusses war die Veröffentlichung der Äußerungen mit Name und Profilbild in beiden Berichterstattungen zulässig, da es sich hier nicht um private, sondern erkennbar um politische Äußerungen der User in öffentlich einsehbaren Foren handelte. Hieran besteht ein öffentliches Interesse, das die Persönlichkeitsrechte überlagert.“ Damit scheiterten 38 der unter der Überschrift „BILD stellt die Facebook-Hetzer an den Pranger!„ aufgeführten und als Hetzer bezeichneten Personen mit ihrer Beschwerde. Ähnliches gilt auch für den Pranger der Huffington Post. Die Zeitung hatte die gegen Flüchtlinge hetzenden Nutzer sogar als „Hassfratzen“ bezeichnet.

Wie können sich Facebook-Nutzer gegen Medienberichte schützen?

Für Nutzer ergeben sich daraus mehre Erkenntnisse. Zum einen: Wer politisch oder gesellschaftlich extreme Ansichten äußert, muss grundsätzlich mit Konsequenzen rechnen. Facebook unterliegt ebenso dem Recht wie andere Medien. Im konkreten Fall hätten die Nutzer eine Berichterstattung jedoch vermeiden können, wenn Sie ihre Hass-Kommentare nicht in öffentlichen Gruppen auf Facebook geäußert hätten. Ebenfalls wäre es angebracht gewesen, Postings nur für Freunde einsehbar zu schalten. So bleibt im Einzelfall allenfalls ein Prozess vor Gericht.

Der Fall zeigt neben der Einschätzung des Presserats, wie unachtsam Nutzer auf Facebook agieren. Weder hatten die Betroffenen ihre Privatsphäreeinstellungen angepasst, noch haben sie beachtet, dass sie sich auf Facebook wie allgemein im Internet in einem öffentlichen und besonderen Regeln unterliegenden Raum bewegen.

Mehr Informationen

telespiegel.de bei Facebook

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]