Facebook – Presserat geht nicht gegen Hass-Pranger von BILD vor

Facebook - Presserat geht nicht gegen Hass-Pranger von BILD vor

Mit zunehmendem Flüchtlingsstrom häufen sich auf Facebook Hass-Äußerungen. Nutzer machen immer wieder ihren Unmut Luft und gehen dabei teilweise sogar über Grenzen der freien Meinungsäußerung hinaus. Ausgerechnet das Boulevardblatt BILD hatte sich vor einigen Wochen auf die Seite der Flüchtlinge gestellt und die Hass-Kommentare der Nutzer mit Namen und Bild in der Print- und Online-Ausgabe veröffentlicht. Es ist ein öffentlicher Pranger, der normale Nutzer in der breiten Öffentlichkeit anklagt und möglicherweise das Persönlichkeitsrecht der Facebook-Nutzer verletzt. Dieses Vorgehen wird normalerweise zumindest vom Deutschen Presserat auf Antrag gerügt und kann sogar mit Geldbußen geahndet werden. Genau das unterbleibt jedoch. Im Gegenteil: Der Presserat ist der Auffassung, dass der BILD-Pranger nicht gegen den Pressekodex verstößt.

Der Presserat – Wächter des Journalismus

Journalismus hat die Aufgabe, neutral zu berichten und Ereignisse im Zeitgeschehen einzuordnen. Berichterstattung über Personen und Prominente, insbesondere aber über normale Bürger unterliegen dabei deutlichen Einschränkungen. Speziell ein Bloßstellen ist nach Ziffer 8 des Pressecodex streng verboten. Dieser hebt den Schutz der Persönlichkeit besonders hervor. Wächter des Pressecodex ist der Presserat, dem die meisten größeren Medien angeschlossen sind.

Der Presserat hat Beschwerden gegen das Vorgehen von BILD nun abgewiesen. Die Begründung: „Aus Sicht des Ausschusses war die Veröffentlichung der Äußerungen mit Name und Profilbild in beiden Berichterstattungen zulässig, da es sich hier nicht um private, sondern erkennbar um politische Äußerungen der User in öffentlich einsehbaren Foren handelte. Hieran besteht ein öffentliches Interesse, das die Persönlichkeitsrechte überlagert.“ Damit scheiterten 38 der unter der Überschrift „BILD stellt die Facebook-Hetzer an den Pranger!„ aufgeführten und als Hetzer bezeichneten Personen mit ihrer Beschwerde. Ähnliches gilt auch für den Pranger der Huffington Post. Die Zeitung hatte die gegen Flüchtlinge hetzenden Nutzer sogar als „Hassfratzen“ bezeichnet.

Wie können sich Facebook-Nutzer gegen Medienberichte schützen?

Für Nutzer ergeben sich daraus mehre Erkenntnisse. Zum einen: Wer politisch oder gesellschaftlich extreme Ansichten äußert, muss grundsätzlich mit Konsequenzen rechnen. Facebook unterliegt ebenso dem Recht wie andere Medien. Im konkreten Fall hätten die Nutzer eine Berichterstattung jedoch vermeiden können, wenn Sie ihre Hass-Kommentare nicht in öffentlichen Gruppen auf Facebook geäußert hätten. Ebenfalls wäre es angebracht gewesen, Postings nur für Freunde einsehbar zu schalten. So bleibt im Einzelfall allenfalls ein Prozess vor Gericht.

Der Fall zeigt neben der Einschätzung des Presserats, wie unachtsam Nutzer auf Facebook agieren. Weder hatten die Betroffenen ihre Privatsphäreeinstellungen angepasst, noch haben sie beachtet, dass sie sich auf Facebook wie allgemein im Internet in einem öffentlichen und besonderen Regeln unterliegenden Raum bewegen.

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