Peeple – per App mal eben jemanden downvoten?

forthepeeple

Bewertungsportale gibt es wie Sand am Meer. Hotelbewertungen, Ärztebewertungen, Produktbewertungen, Shop-Bewertungen, sogar Google bietet Nutzern die Möglichkeit, örtliche Einrichtungen wie Cafes, Geschäfte oder Dienstleister zu bewerten. In Kürze soll die App Peeple erscheinen, mit der Menschen vor allem Menschen bewerten können. Daraus ergeben sich viele Fragen und große Gefahren.

Peeple – App komm in Kürze

Die App Peeple entsteht in der Hoffnung, ein soziales Netzwerk zu errichten, in denen die Nutzer Empfehlungen abgeben und selbst empfohlen werden. Grundgedanke ist, dass bei der Suche nach einem Dienstleister eine Empfehlung wertvoll sein kann. Das kennt man von anderen Plattformen. Peeple geht aber noch einen Schritt weiter und möchte sogar die Menschen als solche bewerten lassen. Was die Nutzer damit anfangen, bleibt abzuwarten. In der App sollen außerdem eine Singlebörse und eine normale Kontaktbörse integriert sein. Im Unterschied zu anderen Portalen wollen die Peeple-Entwickler jedoch nur authentifizierte Nutzer zulassen, die ihre Handynummer bestätigen und über Facebook einen Account haben. Die „Klarnamenpflicht“ soll Missbrauch ausgeschlossen werden. Ein interner Algorithmus soll außerdem Nutzer aussortieren, die überwiegend negativ bewerten.

Peeple und die rechtlichen Fallen

Die App soll in Kürze für Apple-Geräte auf den Markt kommen. Weitere Versionen sind später geplant. Für Nutzer ergeben sich allerdings einige rechtliche Fallstricke, die bis zu einem Gerichtsverfahren mit Verurteilung reichen können.

Größte Gefahr ist, einen Menschen zu bewerten, der keine Bewertung möchte. Solange es sich um Privatleute handelt, kann eine solche Bewertung einen massiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bedeuten. In Kombination mit Fotos kann auch das Recht am eigenen Bild oder das Urheberrecht berührt sein. Ein Hoch- oder Runter-Voten ist also nach deutschem Recht möglicherweise nicht erlaubt oder fahrlässig. Selbst eine Empfehlung oder eine Warnung können eine Strafe nach sich ziehen.

Anders, als es bisher in den Medien dargestellt wird, sollen nach Aussagen der Macherinnen solche Aktionen jedoch nur mit Einverständnis der bewerteten Personen möglich sein. Dennoch sorgt die Peeple-App nach aktuellem Kenntnisstand dabei für sozialen Zündstoff. Denn die bewertete Person soll zwar entsprechende Bewertungen ablehnen und somit löschen dürfen. Aber die Transparenz führt dazu, dass der Betroffene die bewertende Person kennt. Allein daraus ergeben sich schnell Anlässe für Streitereien.

Die Veröffentlichung der App wurde bereits mehrfach verschoben. Wahrscheinlich ist sie frühestens im Januar, vermutlich später als Download bei iTunes verfügbar. Aktuell läuft noch ein Beta-Test. Deutsche Nutzer sollten sich vor einer Bewertung jedenfalls die konkrete Funktionsweise und die möglichen rechtlichen Folgen genau ansehen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]