Peeple – per App mal eben jemanden downvoten?

forthepeeple

Bewertungsportale gibt es wie Sand am Meer. Hotelbewertungen, Ärztebewertungen, Produktbewertungen, Shop-Bewertungen, sogar Google bietet Nutzern die Möglichkeit, örtliche Einrichtungen wie Cafes, Geschäfte oder Dienstleister zu bewerten. In Kürze soll die App Peeple erscheinen, mit der Menschen vor allem Menschen bewerten können. Daraus ergeben sich viele Fragen und große Gefahren.

Peeple – App komm in Kürze

Die App Peeple entsteht in der Hoffnung, ein soziales Netzwerk zu errichten, in denen die Nutzer Empfehlungen abgeben und selbst empfohlen werden. Grundgedanke ist, dass bei der Suche nach einem Dienstleister eine Empfehlung wertvoll sein kann. Das kennt man von anderen Plattformen. Peeple geht aber noch einen Schritt weiter und möchte sogar die Menschen als solche bewerten lassen. Was die Nutzer damit anfangen, bleibt abzuwarten. In der App sollen außerdem eine Singlebörse und eine normale Kontaktbörse integriert sein. Im Unterschied zu anderen Portalen wollen die Peeple-Entwickler jedoch nur authentifizierte Nutzer zulassen, die ihre Handynummer bestätigen und über Facebook einen Account haben. Die „Klarnamenpflicht“ soll Missbrauch ausgeschlossen werden. Ein interner Algorithmus soll außerdem Nutzer aussortieren, die überwiegend negativ bewerten.

Peeple und die rechtlichen Fallen

Die App soll in Kürze für Apple-Geräte auf den Markt kommen. Weitere Versionen sind später geplant. Für Nutzer ergeben sich allerdings einige rechtliche Fallstricke, die bis zu einem Gerichtsverfahren mit Verurteilung reichen können.

Größte Gefahr ist, einen Menschen zu bewerten, der keine Bewertung möchte. Solange es sich um Privatleute handelt, kann eine solche Bewertung einen massiven Eingriff in das Persönlichkeitsrecht bedeuten. In Kombination mit Fotos kann auch das Recht am eigenen Bild oder das Urheberrecht berührt sein. Ein Hoch- oder Runter-Voten ist also nach deutschem Recht möglicherweise nicht erlaubt oder fahrlässig. Selbst eine Empfehlung oder eine Warnung können eine Strafe nach sich ziehen.

Anders, als es bisher in den Medien dargestellt wird, sollen nach Aussagen der Macherinnen solche Aktionen jedoch nur mit Einverständnis der bewerteten Personen möglich sein. Dennoch sorgt die Peeple-App nach aktuellem Kenntnisstand dabei für sozialen Zündstoff. Denn die bewertete Person soll zwar entsprechende Bewertungen ablehnen und somit löschen dürfen. Aber die Transparenz führt dazu, dass der Betroffene die bewertende Person kennt. Allein daraus ergeben sich schnell Anlässe für Streitereien.

Die Veröffentlichung der App wurde bereits mehrfach verschoben. Wahrscheinlich ist sie frühestens im Januar, vermutlich später als Download bei iTunes verfügbar. Aktuell läuft noch ein Beta-Test. Deutsche Nutzer sollten sich vor einer Bewertung jedenfalls die konkrete Funktionsweise und die möglichen rechtlichen Folgen genau ansehen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Congstar - Mobilfunktarife beinhalten jetzt mehr Datenvolumen

Congstar

Mobilfunktarife beinhalten jetzt mehr Datenvolumen

Der Mobilfunkanbieter congstar hat seine Angebotspalette der Allnet-Flatrates aufgewertet. Abhängig vom gewählten Tarifmodell können Kunden jetzt von einem monatlichen Datenvolumen von bis zu 50 GB profitieren. Um jedoch das 5G-Netz nutzen zu können, ist weiterhin eine zusätzliche Option erforderlich, die monatlich 3 Euro kostet. […]

Mobilfunk-Monitoring – BNetzA ergänzt interaktive Karte um 1&1-Daten

Mobilfunk-Monitoring

BNetzA ergänzt interaktive Karte um 1&1-Daten

Auf der Mobilfunk-Karte der Bundesnetzagentur können Verbraucher die aktuelle Mobilfunkversorgung für ganz Deutschland einsehen. Die Daten der interaktiven Karte wurden jetzt auch um die des vierten deutschen Netzbetreibers 1&1 Mobilfunk GmbH erweitert. […]