QR-Code – mobile Zusatzinfos auf dem Grabstein

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Die Welt wird immer mobiler. Das trifft nicht nur für die junge Generation der Smartphone-Nutzer zu. Vielmehr gibt es mobile Funktionen auch für den Tod. Bereits seit Längerem bieten einige Friedhöfe über QR-Codes Zusatzinformationen zu verschiedenen Gräbern an. Meistens handelt es sich dabei um Gedenkstätten oder Ruhestätten von Prominenten. Die Stadt Göttingen greift diese Entwicklung nun auf und spannt den Bogen weiter. Auf den städtischen Friedhöfen sollen QR-Codes nicht nur an Mausoleen Anwendung finden. Vielmehr können Verstorbene bzw. ihre Hinterbliebenen zukünftig zusätzlich QR-Codes auf ganz normale Grabsteine anbringen. Sogar – und das ist neu – als Ersatz für eine Inschrift.

Über den QR-Code Wissenswertes zum Verstorbenen erfahren

So interessant die Möglichkeit auf dem ersten Blick erscheint, so viel Kritik gibt es daran. Kirchen weisen auf die Vergänglichkeit des Lebens hin. Entsprechend sei eine kurze Inschrift angemessen. Das Ersetzen der Inschrift durch einen Code sehen einige Menschen als besonders fragwürdig an. Dem gegenüber stehen Angehörige oder die Verstorbenen mit ihrem Wunsch selbst. Sie möchten gern Zusatzinformationen auf einer Webseite veröffentlichen. Das Leben der Toten wird dann ein Stück weit öffentlich, eine Art Vermächtnis geschaffen.

Die Diskussion ist in Fachkreisen nicht neu. Schon vor über zwei Jahren hat sich der Deutsche Städtetag mit dem Thema intensiv auseinandergesetzt. Herausgekommen ist eine Handlungsempfehlung für Städte. Demnach ist ein QR-Code als Inschrift eines Grabmals zu werten. Im regelwütigen Deutschland ist dies eine schlichte und praktikable Vorgabe. Diese nimmt zugleich auch den möglichen Druck von den Friedhöfen. Denn weiter heißt es in der Empfehlung, dass eine Kontrolle der hinterlegten Inhalte nicht stattfindet. Diese obliegt den Angehörigen.

QR-Codes an Gräbern – Rahmenregelungen fehlen

Das ist so gut und richtig wie diskussionswürdig. Denn ganz am Ende sind zwar die Hinterbliebenen verantwortlich. Der Grabstein und der QR-Code bleiben aber lange erhalten. Vermutlich länger, als so manche Webseite, die so per Smartphone anzusteuern ist. Ob es im Interesse des Verstorbenen ist, wenn seine Webseite irgendwann nicht verlängert wird und von einem neuen Inhaber darauf völlig andere Inhalte hinterlegt werden, ist nicht abzusehen. Auch Aspekte des Datenschutzes sind zu berücksichtigen. Zu klären ist, ob und wie stark die Interessen von Toten zu wahren sind. Denn die per QR-Code aufrufbaren Inhalte entziehen sich naturgemäß mit oder ohne Testament dem Einflussbereich der Toten. Eine klare Rahmenregelung ist daher wünschenswert, denn der QR-Code ist nicht nur zukünftig in Göttingen, sondern weltweit ein Thema für Friedhofsverwaltungen.

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