Urteil – Bundesverfassungsgericht kippt BKA-Gesetz

Bundesverfassungsgericht kippt BKA-Gesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem Urteil (1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09) das sogenannte BKA-Gesetz in weiten Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Das Gesetz hatte die Bundesregierung im Jahr 2008 auf den Weg gebracht, um terroristische Aktivitäten besser überwachen zu können. Dies beinhaltete unter anderem eine Befugnis des Bundeskriminalamtes (BKA), weitreichende Abhörmaßnahmen einzuleiten. Dazu zählen unter anderem das Abhören und Überwachen von Wohnungen, Telefon- und Handy-Überwachung sowie der Einsatz einer als Bundestrojaner bekannten Software auf Computern. Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber Zeit bis Juli 2018, um die beanstandeten Regelungen abzuändern.

Bundesverfassungsgericht sieht Eingriff in Bürgerrechte

Das Gericht hat mit diesem Entscheid unter anderem die Voraussetzungen von Abhörmaßnahmen, die Durchführung der Überwachung sowie die Weitergabe der Daten an ausländische Behörden wie die NSA beurteilt. Das Gericht kam – nicht einstimmig – zu dem Entschluss, dass die Regelungen zu unbestimmt und weitreichend sind sowie in Teilen die rechtsstaatliche Absicherung, der ausreichende Schutz der Privatsphäre, Transparenz und eine ausreichende Kontrolle fehlen. Besonders das Weiterleiten der Daten an in- und ausländische Behörden ist nicht ausreichend beschränkt.

Die dem Bundeskriminalamt eingeräumten Rechte sind laut Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zu beanstanden. Allerdings müsse der Schutz wichtiger Rechtsgüter erhalten bleiben. Daher sind nur Eingriffe erlaubt, in denen „eine Gefährdung dieser Rechtsgüter hinreichend konkret absehbar ist“. Der besondere Schutz der privaten Lebensgestaltung von unbeteiligten Dritten darf unter der Verbrechensbekämpfung nicht leiden. Es fehlen in der Gesetzgebung speziell ein hinreichender Schutzes von Berufsgeheimnisträgern, Transparenz, ein individueller Rechtsschutz und eine Kontrolle sowie eine Berichtspflicht gegenüber Parlament und Öffentlichkeit.

BKA-Gesetz: Kritik an der Telekommunikationsüberwachung

Die Richter kritisierten unter anderem den Einsatz des Staatstrojaners sowie die Überwachung der Telekommunikation. Beim Staatstrojaner fehle es an einer hinreichenden Unabhängigkeit der Personen, die erhobene Daten sichten. Die Telekommunikationsüberwachung ist nach Meinung des Gerichts im BKA-Gesetz zu unbestimmte und weitreichend geregelt.

Das Urteil ist eine herbe Schlappe für die Bundesregierung. Die Einschränkung wesentlicher Grundrechte und das Erheben sowie die Weitergabe der Daten sind unzureichend geregelt oder verstoßen gegen das Gebot, die Privatsphäre zu schützen. Daher werden die Bürgerrechte durch dieses Urteil gestärkt. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, eine rechtskonforme Änderung des BKA-Gesetzes auf den Weg zu bringen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Nutzung des Glasfasernetzes – Urteil für Stärkung der Verbraucherrechte

Update

BGH bestätigt 24 Monate Laufzeit bei Glasfaser

Die Vertragslaufzeit darf bei Glasfaseranschlüssen nicht erst ab Freigabe des Anschlusses beginnen. Denn der Ausbau dauert teilweise bis zu einem Jahr. Mit diesem Urteil werden die Verbraucherrechte gestärkt, da Verbraucher nicht länger als zwei Jahre an einen Anbieter gebunden sein dürfen. […]

Digitale Marktplätze für Gamer – So funktionieren Handel und Plattformen

Digitale Marktplätze für Gamer

So funktionieren Handel und Plattformen

Digitale Marktplätze bieten Gamern neue Möglichkeiten, ihre Spielerfahrungen zu erweitern. Diese Plattformen ermöglichen den Kauf und Verkauf von Spielkonten und virtuellen Gütern. Trotz der Vorteile gibt es auch Risiken, die beachtet werden sollten. […]

CCC-Kongress 2025 – Europas digitale Abhängigkeit als Schlüsselfrage

CCC-Kongress 2025

Europas digitale Abhängigkeit als Schlüsselfrage

Der diesjährige 39C3 zeigte speziell, wie kritisch Europas digitale Abhängigkeit ist. Bei der Veranstaltung wurde deutlich, dass digitale Selbstbestimmung, Künstliche Intelligenz und IT-Sicherheit neu gedacht werden müssen. Dafür wurden konkrete Auswege aufgezeigt. […]

Social-Media-Ausstieg – viele Jugendliche wenden sich bewusst ab

Social-Media-Ausstieg

Viele Jugendliche wenden sich bewusst ab

Jugendliche nutzen Social Media kritischer und erkennen die Risiken. Daher wenden sich viele bewusst ab. Einzelne Plattformen wie Instagram oder YouTube sind dennoch weiterhin für junge Menschen von hoher Bedeutung. Das zeigt die aktuelle „Jugend-Digitalstudie 2025“ der Postbank. […]