Endgültig beschlossen – BKA-Gesetz erhielt knappe Mehrheit

BKA-Gesetz

Das sogenannte BKA-Gesetz ist seit langem heftig umstritten. Das von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgelegte Gesetz soll die Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) erweitern. Das soll dem Kampf gegen den Terrorismus dienen. (telespiegel-News vom 06.11.2008) Besonders umstritten war die Erlaubnis zur sogenannten heimliche Online-Durchsuchung, mit der an das Internet angeschlossene Computer von Verdächtigen ausspioniert werden können.

Der Bundestag hatte dem Gesetz bereits zugestimmt, doch am Bundesrat scheiterte es. Es wurde ein Kompromiss gefunden. Bei einer Online-Durchsuchung muss zuvor das Einverständnis eines Richters eingeholt werden, sie darf auch bei Gefahr im Verzug nicht erst im Nachhinein eingeholt werden. Außerdem muss die Feststellung, ob die gesammelten Daten den Kernbereich des Privatlebens betreffen, und deshalb nicht verwendet werden dürfen, durch zwei Beamte und einen Datenschützer des BKA unter der Sachleitung eines Richters erfolgen.

In dieser geänderten Form hatte der Bundestag und nun auch der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Dabei hatte das Gesetz im Bundesrat mit 35 zu 34 Stimmen eine äußerst knappe Mehrheit. Wenn der Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz unterschrieben hat, kann es schon zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Update 20.04.2016

Urteil – Bundesverfassungsgericht kippt BKA-Gesetz

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