Novelle des BKA-Gesetz – Verständigung auf umfangreiches Kompetenz-Paket

Novelle des BKA-Gesetz

Das Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKA-Gesetz) regelt die Aufgaben, Befugnisse und Bestimmungen des Bundeskriminalamtes. Die ursprüngliche Fassung des BKA-Gesetzes aus dem Jahre 1951 wurde umgestaltet, 1997 trat die Neufassung in Kraft. Nun steht dem Gesetz eine erneute Reform bevor. Die Regierungskoalition hat sich gestern nach langen Verhandlungen auf die Gesetzesnovelle geeinigt. Für die strittigen Punkte wurden Kompromisse gefunden. Bereits in der nächsten Woche soll der Bundestag über das neue Gesetz abstimmen und stimmt auch der Bundesrat zu, kann es bereits im Januar in Kraft treten.

Mit dem unter der Führung von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) ausgearbeiteten, stark diskutierten Gesetz erhielte das BKA weitere Befugnisse. Es soll unter anderem der umstrittenen heimlichen Durchsuchung privater Computer (Bundestrojaner) über das Internet eine gesetzliche Grundlage bieten. Diese Befugnis soll allerdings bis zum Jahr 2020 befristet sein. Auch soll eine solche Durchsuchung nicht ohne richterlichen Beschluss stattfinden, jedoch soll in akuten Situationen kurzfristig darauf verzichtet werden können. Ein unabhängiger Datenschutzbeauftragter des BKA soll die erhobenen Daten auf Verletzung des Kernbereich privater Lebensgestaltung überprüfen.

Auch Lauschangriffe und Spähangriffe, Telekommunikationsüberwachungen sowie Rasterfahndungen und unter bestimmten Voraussetzungen die Wohnungsdurchsuchungen ohne Einwilligung des Betroffenen würden mithilfe des neuen BKA-Gesetzes legitimiert. Durch die Gesetzesnovelle erhält das Bundeskriminalamt also Befugnisse, die üblicherweise Geheimdiensten zustehen. Die Nachricht über die Verständigung auf die Gesetzesnovelle löste erneut scharfe Kritik von vielen Seiten aus.

Update vom 11.11.2008 / 12.11.2008

Der Innenausschuss des Bundestages hat dem sogenannten BKA-Gesetz am 10.11. zugestimmt. Es wurde am 12. November im Bundestag verabschiedet. Noch in diesem Jahr soll der Bundesrat zustimmen. Dann kann das Gesetz in Kraft treten.

Update vom 28.11.2008

Wegen zahlreicher Enthaltungen erhielt das Gesetz in der heutigen Abstimmung im Bundesrat keine Mehrheit. Auch die Anrufung des Vermittlungsauschusses wurde abgelehnt. Nun will die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anrufen. Das sogenannte BKA-Gesetz ist vorläufig gestoppt, jedoch könnte es bei einem Kompromiss noch in diesem Jahr beschlossen werden.

Update vom 18.12.2008

Es wurde ein Kompromiss gefunden. In der neuen Variante des Gesetzes wurde unter anderem die Regelung entfernt, nach der das BKA in akuten Situationen eine Online-Durchsuchung auch ohne vorherige richterliche Erlaubnis durchgeführt werden dürfte. Der Bundestag hat dem geänderten Gesetz zugestimmt. Wenn der Bundesrat ebenfalls zustimmt, kann das Gesetz in Kraft treten.

Update vom 19.12.2008

Auch der Bundesrat hat dem geänderten Gesetzesentwurf heute zugestimmt. Nun kann das Gesetz in Kraft treten. (siehe telespiegel-News vom 19.12.2008)

Update 20.04.2016

Urteil – Bundesverfassungsgericht kippt BKA-Gesetz

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