Urteil – Bundesverfassungsgericht kippt BKA-Gesetz

Bundesverfassungsgericht kippt BKA-Gesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem Urteil (1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09) das sogenannte BKA-Gesetz in weiten Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Das Gesetz hatte die Bundesregierung im Jahr 2008 auf den Weg gebracht, um terroristische Aktivitäten besser überwachen zu können. Dies beinhaltete unter anderem eine Befugnis des Bundeskriminalamtes (BKA), weitreichende Abhörmaßnahmen einzuleiten. Dazu zählen unter anderem das Abhören und Überwachen von Wohnungen, Telefon- und Handy-Überwachung sowie der Einsatz einer als Bundestrojaner bekannten Software auf Computern. Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber Zeit bis Juli 2018, um die beanstandeten Regelungen abzuändern.

Bundesverfassungsgericht sieht Eingriff in Bürgerrechte

Das Gericht hat mit diesem Entscheid unter anderem die Voraussetzungen von Abhörmaßnahmen, die Durchführung der Überwachung sowie die Weitergabe der Daten an ausländische Behörden wie die NSA beurteilt. Das Gericht kam – nicht einstimmig – zu dem Entschluss, dass die Regelungen zu unbestimmt und weitreichend sind sowie in Teilen die rechtsstaatliche Absicherung, der ausreichende Schutz der Privatsphäre, Transparenz und eine ausreichende Kontrolle fehlen. Besonders das Weiterleiten der Daten an in- und ausländische Behörden ist nicht ausreichend beschränkt.

Die dem Bundeskriminalamt eingeräumten Rechte sind laut Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zu beanstanden. Allerdings müsse der Schutz wichtiger Rechtsgüter erhalten bleiben. Daher sind nur Eingriffe erlaubt, in denen „eine Gefährdung dieser Rechtsgüter hinreichend konkret absehbar ist“. Der besondere Schutz der privaten Lebensgestaltung von unbeteiligten Dritten darf unter der Verbrechensbekämpfung nicht leiden. Es fehlen in der Gesetzgebung speziell ein hinreichender Schutzes von Berufsgeheimnisträgern, Transparenz, ein individueller Rechtsschutz und eine Kontrolle sowie eine Berichtspflicht gegenüber Parlament und Öffentlichkeit.

BKA-Gesetz: Kritik an der Telekommunikationsüberwachung

Die Richter kritisierten unter anderem den Einsatz des Staatstrojaners sowie die Überwachung der Telekommunikation. Beim Staatstrojaner fehle es an einer hinreichenden Unabhängigkeit der Personen, die erhobene Daten sichten. Die Telekommunikationsüberwachung ist nach Meinung des Gerichts im BKA-Gesetz zu unbestimmte und weitreichend geregelt.

Das Urteil ist eine herbe Schlappe für die Bundesregierung. Die Einschränkung wesentlicher Grundrechte und das Erheben sowie die Weitergabe der Daten sind unzureichend geregelt oder verstoßen gegen das Gebot, die Privatsphäre zu schützen. Daher werden die Bürgerrechte durch dieses Urteil gestärkt. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, eine rechtskonforme Änderung des BKA-Gesetzes auf den Weg zu bringen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]