Urteil – Bundesverfassungsgericht kippt BKA-Gesetz

Bundesverfassungsgericht kippt BKA-Gesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat heute in einem Urteil (1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09) das sogenannte BKA-Gesetz in weiten Teilen als verfassungswidrig eingestuft. Das Gesetz hatte die Bundesregierung im Jahr 2008 auf den Weg gebracht, um terroristische Aktivitäten besser überwachen zu können. Dies beinhaltete unter anderem eine Befugnis des Bundeskriminalamtes (BKA), weitreichende Abhörmaßnahmen einzuleiten. Dazu zählen unter anderem das Abhören und Überwachen von Wohnungen, Telefon- und Handy-Überwachung sowie der Einsatz einer als Bundestrojaner bekannten Software auf Computern. Das Bundesverfassungsgericht gibt dem Gesetzgeber Zeit bis Juli 2018, um die beanstandeten Regelungen abzuändern.

Bundesverfassungsgericht sieht Eingriff in Bürgerrechte

Das Gericht hat mit diesem Entscheid unter anderem die Voraussetzungen von Abhörmaßnahmen, die Durchführung der Überwachung sowie die Weitergabe der Daten an ausländische Behörden wie die NSA beurteilt. Das Gericht kam – nicht einstimmig – zu dem Entschluss, dass die Regelungen zu unbestimmt und weitreichend sind sowie in Teilen die rechtsstaatliche Absicherung, der ausreichende Schutz der Privatsphäre, Transparenz und eine ausreichende Kontrolle fehlen. Besonders das Weiterleiten der Daten an in- und ausländische Behörden ist nicht ausreichend beschränkt.

Die dem Bundeskriminalamt eingeräumten Rechte sind laut Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht zu beanstanden. Allerdings müsse der Schutz wichtiger Rechtsgüter erhalten bleiben. Daher sind nur Eingriffe erlaubt, in denen „eine Gefährdung dieser Rechtsgüter hinreichend konkret absehbar ist“. Der besondere Schutz der privaten Lebensgestaltung von unbeteiligten Dritten darf unter der Verbrechensbekämpfung nicht leiden. Es fehlen in der Gesetzgebung speziell ein hinreichender Schutzes von Berufsgeheimnisträgern, Transparenz, ein individueller Rechtsschutz und eine Kontrolle sowie eine Berichtspflicht gegenüber Parlament und Öffentlichkeit.

BKA-Gesetz: Kritik an der Telekommunikationsüberwachung

Die Richter kritisierten unter anderem den Einsatz des Staatstrojaners sowie die Überwachung der Telekommunikation. Beim Staatstrojaner fehle es an einer hinreichenden Unabhängigkeit der Personen, die erhobene Daten sichten. Die Telekommunikationsüberwachung ist nach Meinung des Gerichts im BKA-Gesetz zu unbestimmte und weitreichend geregelt.

Das Urteil ist eine herbe Schlappe für die Bundesregierung. Die Einschränkung wesentlicher Grundrechte und das Erheben sowie die Weitergabe der Daten sind unzureichend geregelt oder verstoßen gegen das Gebot, die Privatsphäre zu schützen. Daher werden die Bürgerrechte durch dieses Urteil gestärkt. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, eine rechtskonforme Änderung des BKA-Gesetzes auf den Weg zu bringen.

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