Auf dem Internetportal unter Lovebuy.de können angemeldete Nutzer mit erotische Utensilien handeln und sich eine Begleitung ersteigern. Das Angebot des Auktionshauses mit dem Slogan „Heissssser geht nicht!“ bestehe aus dem Handel mit erotischen Gegenständen, aber insbesondere aus einer Prostituiertenversteigerung und das stelle ein sittenwidrige Rechtsgeschäft dar, stellte das Amtsgericht Wuppertal fest. Diese Feststellung war die Grundlage für die Entscheidung, die es gegen Lovebuy.de fällte.
Die Vereinbarung einer entgeltlichen Mitgliedschaft bei diesem Sex-Auktionshaus sei somit nichtig und deshalb unwirksam, ebenso wie sämtliche vertragliche Pflichten. Die Klage gegen ein Mitglied, das den in der Anmeldung geforderten Betrag und Mahnkosten nicht zahlen wollte, wurde deshalb abgewiesen. Derzeit verlangt der Anbieter eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 9,95 € zuzüglich 99,- € für die Vertragslaufzeit von einem Jahr. Die Zahlung dieser Beträge und eventueller Folgekosten können angemeldete Nutzer des Dienstes nach der Auffassung der Richter verweigern.
Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]
Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]
Smartphones sind attraktive Ziele für Cyberangriffe. Bereits durch einfache Maßnahmen, kann das Risiko für Attacken reduziert werden. Hierzu zählen unter anderem das regelmäßige Neustarten oder deaktivierte Funkverbindungen. […]
Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]
United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]
Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]
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