Urteil – Sex-Auktionshaus handelt sittenwidrig und darf Mitgliedsbeitrag nicht einfordern

Urteil - Sex-Auktionshaus handelt sittenwidrig und darf Mitgliedsbeitrag nicht einfordern

Auf dem Internetportal unter Lovebuy.de können angemeldete Nutzer mit erotische Utensilien handeln und sich eine Begleitung ersteigern. Das Angebot des Auktionshauses mit dem Slogan „Heissssser geht nicht!“ bestehe aus dem Handel mit erotischen Gegenständen, aber insbesondere aus einer Prostituiertenversteigerung und das stelle ein sittenwidrige Rechtsgeschäft dar, stellte das Amtsgericht Wuppertal fest. Diese Feststellung war die Grundlage für die Entscheidung, die es gegen Lovebuy.de fällte.

Die Vereinbarung einer entgeltlichen Mitgliedschaft bei diesem Sex-Auktionshaus sei somit nichtig und deshalb unwirksam, ebenso wie sämtliche vertragliche Pflichten. Die Klage gegen ein Mitglied, das den in der Anmeldung geforderten Betrag und Mahnkosten nicht zahlen wollte, wurde deshalb abgewiesen. Derzeit verlangt der Anbieter eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von 9,95 € zuzüglich 99,- € für die Vertragslaufzeit von einem Jahr. Die Zahlung dieser Beträge und eventueller Folgekosten können angemeldete Nutzer des Dienstes nach der Auffassung der Richter verweigern.

Amtsgericht Wuppertal, Aktz. 31 C 230/09 vom 29.07.2009

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