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Urteil

Urteil

Werbung für Mehrwertdienst in Jugendzeitschrift

Das Oberlandesgericht Hamburg gab dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. recht und hat entschieden, dass Werbung für Handy-Klingeltöne per 0190-Nummern in Jugendzeitschriften sittenwidrig sind und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

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