Teure Kreuzfahrt – 12.000 Euro Handykosten

Teure Kreuzfahrt - 12.000 Euro Handykosten

„Eine Seefahrt, die ist lustig, eine Seefahrt, die ist schön …“ – so heißt es in einem maritimen Volkslied. Ganz anders gestaltet sich das jedoch, wenn nach der Reise eine Rechnung über Zusatzkosten in Höhe von 12.000 Euro ins Haus flattert. So geschehen bei einer Familie aus Berlin, wie unter anderem der NDR berichtet.

Teure Rechnung nach Kreuzfahrt – das ist passiert

Die Familie war auf einer Kreuzfahrt nach Norwegen unterwegs. Unterwegs wollte der mitfahrende Sohn Videos ansehen. Sein Handy verband sich mit dem Mobilfunknetz des Schiffes. Er achtete jedoch nicht auf die Warn-SMS und bemerkte deshalb nicht, dass die Verbindung ins mobile Internet über Satellit stattfand und Zusatzkosten anfielen. Die Videos hatten eine Größe von 475 MB. Am Ende der Kreuzfahrt erhielt die Familie dafür die Rechnung des Mobilfunkbetreibers: rund 12.000 Euro!

Nach Beschwerde senkte der Mobilfunkanbieter die Summe aus Kulanz auf 5.000 Euro. Noch immer zu viel, meinte die Familie aus Berlin und schaltete einen Anwalt ein. Dieser geht derzeit gegen den Mobilfunkbetreiber rechtlich vor. Er hält die Summe für sittenwidrig.

Die Rechtslage: Auf hoher See wird es teuer

Rechtlich ist auf dem ersten Blick gegen deutlich erhöhte Gebühren nichts auszusetzen. Denn die Familie hat gleich mehrere Fehler gemacht. Zum einen hat der Sohn die Warn-SMS nicht beachtet, die auf erhöhte Gebühren hinweist. Zum anderen hätte die Familie an Bord ein WLAN-Paket abschließen können. Dieses wäre zwar ebenfalls nicht günstig gewesen, hätte jedoch durch eine direkte Abrechnung mit der betreibenden Reederei einen halbwegs humanen Preis gehabt. Zum anderen steuern die Schiffe bei einer Kreuzfahrt auf hoher See. Das heißt: Weder befinden sich die Passagiere in EU-Gebiet, noch gelten daher besondere Roaming-Vereinbarungen.

Wichtig: Auf hoher See gelten nicht die günstigen EU-Roaming-Gebühren. Das gilt auch dann nicht, wenn es sich um eine Kreuzfahrt zwischen EU-Ländern handelt, da das Schiff dabei die Hoheitsgewässer verlässt.

Technisch: Auf hoher See verbindet sich das Schiff via Satellit mit dem Internet

Es kommen zwei Dinge zusammen. Da das Mobilfunknetz auf Küstenregionen begrenzt ist, muss das Schiff sich über einen Satelliten in das Internet einwählen. Ist das Smartphone nicht über das Schiffs-WLAN eingewählt, verbindet es sich selbst mit dem Satelliten. Dadurch fallen sowohl teurere Gebühren als auch besondere, sehr teure Roaminggebühren an. Je nach Satellitenstandort und Verbindung mit nationalen Mobilfunknetzen kommen zusätzlich weitere nationale Roaminggebühren hinzu. So entstehen extrem hohe Summen für wenig Surfvergnügen. Ob die 12.000 Euro als Summe berechtigt sind, ist jedoch strittig.

Teure Handyrechnungen: Lösung für Kreuzfahrtreisende

Kreuzfahrturlauber sollten bei Reiseantritt mehrere Punkte beachten. Zum einen ist es ratsam, ein WLAN-Paket auf dem Schiff zu buchen. Zum anderen sollten Sie das automatische Verbinden mit dem Mobilfunknetz abstellen, automatische Updates deaktivieren und nur das WLAN des Schiffes zulassen. Entsprechende Funktionen sind im Bereich Einstellungen am Handy vorhanden. Ein Blick in die Reiseinformationen hilft zudem, die Gebühren für Telefonate per Handy oder Schiffstelefon sowie für das Surfen im Internet zu ermitteln.

Kommt es dennoch zu einer teuren Rechnung, sollten Betroffene dieser sofort schriftlich widersprechen und sich zur Klärung des Falls an eine Verbraucherzentrale wenden. Ein Widerspruch ist jedoch aufwendig und führt nicht immer zum erhofften Erfolg. Sinnvoller ist es, die Gebühren durch achtsames Handeln zu vermeiden.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Achtung, Falle – warum am Telefon nicht „Ja“ gesagt werden sollte

Achtung, Falle

Warum am Telefon nicht „Ja“ gesagt werden sollte

Mit der „Ja-Masche“ versuchen die Anrufer arglosen Verbrauchern am Telefon ein „Ja“ zu entlocken und damit einen Vertragsabschluss zu begründen. Die Verbraucherzentrale klärt auf, dass entsprechende Vertragsabschlüsse nicht rechtens sind. Dennoch sollten Verbraucher vorsichtig sein. […]

Erste Vorgaben für die Gatekeeper – das ändert sich für Internetnutzer

Erste Vorgaben für die Gatekeeper

Das ändert sich für Internetnutzer

Die Tech-Riesen wie Google, Meta und Co. unterliegen ab sofort einer besonderen Regulation. Die verschiedene EU-Vorschriften, die bis März 2024 müssen, wirken sich auch auf die Nutzer ihrer Dienste aus. Daraus ergeben sich viele neue Möglichkeiten. […]