
Der minderjährige Sohn des späteren Beklagten nutzte eines der zahlreichen in dem Internet zu findenden Gratis-Onlinespiele. Zu diesem in der Standardversion kostenlosen Onlinespiel können zusätzliche Funktionen gekauft werden, deren Kosten über die Telefonrechnung abgerechnet wurden. Der Junge kaufte kostenpflichtige Features im Wert von fast 3000 €. Der Vater des Kindes und Inhaber des Telefonanschlusses weigerte sich, die Rechnung zu begleichen. Das Onlinegame habe keine Altersverifikation, obwohl es von Minderjährigen aufgerufen werden könne. Deshalb sei die Forderung sittenwidrig.
Die Betreiberin der kostenpflichtigen Rufnummer, über die der Kauf der Zusatzfunktionen erfolgte, klagte gegen den Anschlussinhaber und forderte die Zahlung des Betrages. Die Richter urteilten aber zugunsten des Vaters. Das Onlinespiel sei so aufgebaut, dass es insbesondere für jüngere Internetnutzer interessant sei. Das Konzept zielt darauf, dass der Schutz des beschränkt Geschäftsfähigen umgangen werde. Minderjährige haben fast uneingeschränkten Zugriff auf die kostenpflichtigen Zusatzfunktionen, weil keine Altersverifikation vorgenommen werde. Deshalb sei die Geltendmachung der berechneten Gebühren sittenwidrig.
Landgericht Saarbrücken, Aktz. 10 S 60/10 vom 22.06.2011
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