Urteil – überhöhte Entgelte für Internet-by-call sind Wucher

Urteil - überhöhte Entgelte für Internet-by-call sind Wucher

Am 20.02.2014 hat das Oberlandesgericht Saarbrücken ein Urteil (Az.: 4 U 442/12) zum Thema Wucher bei Internet-by-call gesprochen. Dabei monieren die Richter eine überhöhte Einwahlgebühr und einen überhöhten Minutentarif als sittenwidrig. Daher seien die Rechnungen des Unternehmens an seinen Kunden nichtig.
Im BGB §138 (1) heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.„ Im Wesentlichen aus diesem Grund hat das Oberlandesgericht die Klage des Telekommunikationsanbieters abgewiesen. Dieser hatte einen Kläranlagenbetreiber auf Zahlung einer Summe von über 83.000 Euro für die Nutzung seines Internet-by-call-Angebotes verklagt. Die Summe hatte sich über einen Zeitraum von rund sechs Wochen angesammelt. Hintergrund ist zum einen, dass die Software des Beklagten sich zur Fernwartung der Kläranlagen durch einen Programmierfehler im Minutentakt in das Internet eingewählt habe. Zum anderen hatte der Anbieter dafür eine Einwahlgebühr von 1,99 Euro sowie einen Minutentarif in Höhe von 2,49 Cent berechnet. Diese Entgelte hatte der Anbieter erst nach Übernahme einer bestehenden Internet-by-Call-Einwahlnummer eingeführt. Der alten Tarife lag bei 1,99 Cent pro Minute und enthielt keine Einwahlgebühr.

Das Gericht betrachtet die Höhe der Gebühren als Wucher und wies die Klage ab. Dabei negierte es verschiedene Details der Klage. Unter anderem hatte der Anbieter den Tarif informativ auf seiner Webseite veröffentlicht und diesen nur privaten Kunden angeboten. Der Wucher sei demnach allein schon darin begründet, dass das verlangte Entgelt um das 50- bis 100-fache über dem marktüblichen Preisen gelegen habe. Demnach hätte die Einwahlgebühr bei maximal 15 Cent liegen dürfen. Es sei zudem der Klägerin nur darum gegangen, einen Kunden mit häufigen Einwahlen zu sanktionieren. Die Richter führten dazu aus: „Der Umstand, dass sich zahlreiche Nutzer in kurzen Intervallen für nur kurze Zeit in das Internet einwählten, ließ sich bei lebensnaher Betrachtung nur damit erklären, dass die betreffenden Einwahlvorgänge ausgeführt wurden, ohne jeweils eine Preisanfrage vorzuschalten. Damit war der Klägerin bewusst, dass die von ihr vorgenommenen Preiserhöhungen erst nach der nächsten Rechnungslegung auffallen würden„. Weiter heißt es im Urteil, „zielte die Preiserhöhung darauf ab, den Nutzer zunächst mit der krass überhöhten Forderung zu konfrontieren.„ Auch verstoße die Klägerin gegen das Gebot der Rücksichtnahme, wenn Kunden die Preiserhöhung erst nach der nächsten Rechnungsstellung bemerken würden.

Mehr Informationen

Gerichtsurteile Internet – telespiegel Sammlung
Aktuelle Preisänderungen Internet by Call
DSL Vergleich
DSL Alternativen
Kabel Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Der Black Friday steht vor der Tür – darauf müssen Verbraucher achten

Der Black Friday steht vor der Tür

Darauf müssen Verbraucher achten

In kurzer Zeit startet wieder der Black Friday. Verbraucher werden mit riesigen Rabatten angelockt. Einige der Angebote sind jedoch trügerisch. Daher sollten Käufer stets Ruhe und Vorsicht walten lassen und Preisvergleiche durchführen. Wer bewusst shoppt, kann wirklich sparen. […]

Versteckte Kosten bei Handyverträgen – clever sparen im Tarifdschungel

Versteckte Kosten bei Handyverträgen

Clever sparen im Tarifdschungel

Handyverträge wirken oft günstig, verbergen jedoch Kostenfallen wie automatische Preissteigerungen und Zusatzoptionen. Wer Tarife sorgfältig prüft, kann das Sparpotenzial im Mobilfunkmarkt effektiv nutzen. […]

Speedport 7

Neuer Router & WLAN-Pakete der Telekom

Speedport 7

Der neue Speedport 7 Router der Telekom kombiniert modernste Wi-Fi-7-Technologie mit intuitiver App-Steuerung sowie smarten Zusatzfunktionen. Kunden können zwischen drei WLAN-Paketen wählen, die maximale Stabilität, Komfort und Sicherheit bieten sollen. […]

Wie KI den Büroarbeitsmarkt bis 2030 verändert – was sind die Risiken?

Wie KI den Büroarbeitsmarkt bis 2030 verändert

Was sind die Risiken?

Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt enorm. Besonders klassische Bürojobs geraten dabei zunehmend unter Druck. Viele KI-Assistenten sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt in der Lage, Aufgaben automatisiert zu übernehmen. Insbesondere für Berufseinsteiger wird sich künftig einiges verändern. […]

Weiße Flecken 2025 - Warum Deutschlands Mobilfunk noch Lücken hat

Weiße Flecken 2025

Warum Deutschlands Mobilfunk noch Lücken hat

Deutschland ist fast flächendeckend mit Mobilfunk versorgt – aber noch nicht ganz. Laut einer aktuellen Studie des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) bleiben trotz jahrelangen Ausbaus noch rund zwei Prozent der Landesfläche ohne Empfang. Warum gerade Wälder, Berge und Grenzregionen so hartnäckig vom Netz ausgeschlossen bleiben, zeigt eine detaillierte Analyse. […]