Urteil – überhöhte Entgelte für Internet-by-call sind Wucher

Urteil - überhöhte Entgelte für Internet-by-call sind Wucher

Am 20.02.2014 hat das Oberlandesgericht Saarbrücken ein Urteil (Az.: 4 U 442/12) zum Thema Wucher bei Internet-by-call gesprochen. Dabei monieren die Richter eine überhöhte Einwahlgebühr und einen überhöhten Minutentarif als sittenwidrig. Daher seien die Rechnungen des Unternehmens an seinen Kunden nichtig.
Im BGB §138 (1) heißt es: „Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.„ Im Wesentlichen aus diesem Grund hat das Oberlandesgericht die Klage des Telekommunikationsanbieters abgewiesen. Dieser hatte einen Kläranlagenbetreiber auf Zahlung einer Summe von über 83.000 Euro für die Nutzung seines Internet-by-call-Angebotes verklagt. Die Summe hatte sich über einen Zeitraum von rund sechs Wochen angesammelt. Hintergrund ist zum einen, dass die Software des Beklagten sich zur Fernwartung der Kläranlagen durch einen Programmierfehler im Minutentakt in das Internet eingewählt habe. Zum anderen hatte der Anbieter dafür eine Einwahlgebühr von 1,99 Euro sowie einen Minutentarif in Höhe von 2,49 Cent berechnet. Diese Entgelte hatte der Anbieter erst nach Übernahme einer bestehenden Internet-by-Call-Einwahlnummer eingeführt. Der alten Tarife lag bei 1,99 Cent pro Minute und enthielt keine Einwahlgebühr.

Das Gericht betrachtet die Höhe der Gebühren als Wucher und wies die Klage ab. Dabei negierte es verschiedene Details der Klage. Unter anderem hatte der Anbieter den Tarif informativ auf seiner Webseite veröffentlicht und diesen nur privaten Kunden angeboten. Der Wucher sei demnach allein schon darin begründet, dass das verlangte Entgelt um das 50- bis 100-fache über dem marktüblichen Preisen gelegen habe. Demnach hätte die Einwahlgebühr bei maximal 15 Cent liegen dürfen. Es sei zudem der Klägerin nur darum gegangen, einen Kunden mit häufigen Einwahlen zu sanktionieren. Die Richter führten dazu aus: „Der Umstand, dass sich zahlreiche Nutzer in kurzen Intervallen für nur kurze Zeit in das Internet einwählten, ließ sich bei lebensnaher Betrachtung nur damit erklären, dass die betreffenden Einwahlvorgänge ausgeführt wurden, ohne jeweils eine Preisanfrage vorzuschalten. Damit war der Klägerin bewusst, dass die von ihr vorgenommenen Preiserhöhungen erst nach der nächsten Rechnungslegung auffallen würden„. Weiter heißt es im Urteil, „zielte die Preiserhöhung darauf ab, den Nutzer zunächst mit der krass überhöhten Forderung zu konfrontieren.„ Auch verstoße die Klägerin gegen das Gebot der Rücksichtnahme, wenn Kunden die Preiserhöhung erst nach der nächsten Rechnungsstellung bemerken würden.

Mehr Informationen

Gerichtsurteile Internet – telespiegel Sammlung
Aktuelle Preisänderungen Internet by Call
DSL Vergleich
DSL Alternativen
Kabel Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]