Entgeltentscheidungen der Bundesnetzagentur – TAL und Mobilfunkterminierung

Entgeltentscheidungen der Bundesnetzagentur - TAL und Mobilfunkterminierung

Die Bundesnetzagentur gab heute zwei Entgeltentscheidungen bekannt. Zum einen geht es um die neuen Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) der Dt. Telekom AG. Zum anderen entschied die Bundesnetzagentur über die sogenannte Mobilfunkterminierung. Beide Entgeltentscheidungen gelten ab dem 01. April 2009.

Eine Entscheidung betrifft die Entgelte, die die Dt. Telekom von ihren Wettbewerbern verlangen darf, wenn diese von ihr die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) anmieten, um ihren Kunden eigene Produkte anzubieten. Die monatlichen Überlassungsentgelte für die sogenannte `letzte Meile´ darf nun nicht mehr 10,50 € sondern 10,20 € betragen. Die Dt. Telekom hatte eine Erhöhung auf 12,90 € beantragt. Die Entgelte für den Zugang zu der TAL gelten für zwei Jahre, also bis zum 31. März 2011.

Auch die Entgelte, die die deutschen Mobilfunkanbieter ihren Wettbewerbern für die Durchleitung von Verbindungen in ihre Netze berechnen dürfen, wurden heute neu festgelegt. Die Terminierungsentgelte in die D-Netze von T-Mobile und Vodafone dürfen demnach 6,59 Cent pro Minute betragen, die in die E-Netze von E-Plus und o2 7,14 Cent pro Minute. Die festgelegten Entgelte sanken um gut 16 bzw. knapp 19 Prozent. Die Genehmigung der Mobilfunkterminierungsentgelte wurde zum 30. November 2010 befristet.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Online-Dienste mit Lizenz – darum ist Regulierung für Nutzer so wichtig

Online-Dienste mit Lizenz

Darum ist Regulierung für Nutzer so wichtig

Digitale Dienste sind allgegenwärtig – doch mit der wachsenden Zahl an Anbietern steigt auch das Risiko unseriöser Angebote. Staatliche Regulierung und offizielle Lizenzen bieten Nutzern eine wichtige Orientierung und sorgen für mehr Sicherheit bei Daten, Zahlungen und Transparenz. […]

Neue Regelungen für den Mobilfunk – Minderleistung einfach nachweisbar

Neue Regelungen für den Mobilfunk

Minderleistung einfach nachweisbar

Mit neuen Vorgaben und einer offiziellen Mess-App können Verbraucher in Zukunft leichter nachweisen, wenn ihr Mobilfunk-Internet langsamer ist als vertraglich vereinbart. So können Minderungs- oder Kündigungsrechte besser geltend gemacht werden. […]