Entgeltentscheidungen der Bundesnetzagentur – TAL und Mobilfunkterminierung

Entgeltentscheidungen der Bundesnetzagentur - TAL und Mobilfunkterminierung

Die Bundesnetzagentur gab heute zwei Entgeltentscheidungen bekannt. Zum einen geht es um die neuen Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL) der Dt. Telekom AG. Zum anderen entschied die Bundesnetzagentur über die sogenannte Mobilfunkterminierung. Beide Entgeltentscheidungen gelten ab dem 01. April 2009.

Eine Entscheidung betrifft die Entgelte, die die Dt. Telekom von ihren Wettbewerbern verlangen darf, wenn diese von ihr die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) anmieten, um ihren Kunden eigene Produkte anzubieten. Die monatlichen Überlassungsentgelte für die sogenannte `letzte Meile´ darf nun nicht mehr 10,50 € sondern 10,20 € betragen. Die Dt. Telekom hatte eine Erhöhung auf 12,90 € beantragt. Die Entgelte für den Zugang zu der TAL gelten für zwei Jahre, also bis zum 31. März 2011.

Auch die Entgelte, die die deutschen Mobilfunkanbieter ihren Wettbewerbern für die Durchleitung von Verbindungen in ihre Netze berechnen dürfen, wurden heute neu festgelegt. Die Terminierungsentgelte in die D-Netze von T-Mobile und Vodafone dürfen demnach 6,59 Cent pro Minute betragen, die in die E-Netze von E-Plus und o2 7,14 Cent pro Minute. Die festgelegten Entgelte sanken um gut 16 bzw. knapp 19 Prozent. Die Genehmigung der Mobilfunkterminierungsentgelte wurde zum 30. November 2010 befristet.

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