Nach langen Verhandlungen hat der EU-Rat gestern eine neue EU-Richtlinie verabschiedet. Die „Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates„ soll in der EU für ein härteres Vorgehen gegen Kinderpornografie sorgen. Nun haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland gelten die meisten Regelungen jedoch schon.
Als Kind gilt, wer unter 18 Jahre alt ist. Dass die Regelungen künftig europaweit gelten sollen den Vorteil haben, dass Kinder beispielsweise nicht in das EU-Ausland entführt werden, weil die Täter dort geringere Strafen zu erwarten haben. Internetseiten mit Kinderpornografie können nicht mehr nur gesperrt werden. Das soll auch weiterhin als Übergangslösung oder Lösung für Seiten aus Nicht-EU-Ländern dienen. Sie können künftig auch gelöscht und damit vollständig aus dem Internet entfernt werden. Die Strafen für Täter und Mittäter werden härter. Auch das sogenannte Grooming, also die Kontaktaufnahme mit Minderjährigen in Foren und unter falscher Identität mit dem Ziel des sexuellen Missbrauchs, wird künftig bestraft. Das EU-Parlament hatte der jüngsten Änderung der Richtlinie bereits Ende Oktober zugestimmt.
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