Abmahnung – Instagram muss 18 Klauseln der AGB ändern

Abmahnung - Instagram muss 18 Klauseln der AGB ändern

Nur, weil es ein amerikanisches Unternehmen so macht, muss es noch lange nicht deutschem Recht entsprechen. Was bei Facebook und anderen Social-Media-Portalen viele einfach als gegeben hinnehmen, verstößt nämlich immer wieder gegen geltende Gesetze. Das muss auch Instagram einräumen. Die Verbraucherzentrale mahnte das Unternehmen ab. Dieses zeigte sich einseitig und kündigte eine Änderung der beanstandeten 18 Klauseln in den Datenschutz- und Nutzungsbedingungen an. Damit gewinnt der Verbraucherschutz einmal mehr einen scheinbar aussichtslosen Kampf. Profiteure sind die – meistens sehr jungen – Instagram-Nutzer.

Instagram: Diesen Klauseln stimmen Nutzer bisher zu

In Deutschland ist die App Instagram auf rund 15 Millionen Smartphones installiert. Die Nutzungsbedingungen enthalten bisher einige Klauseln, die Nutzer einseitig benachteiligen und nicht deutschem Recht entsprechen. Daher hat der Verbraucherzentralen Bundesverband dem Unternehmen eine Abmahnung zukommen lassen. Darin kritisieren die Experten insgesamt 18 Klauseln. Dazu zählen unter anderem:

  • Streitigkeiten sind vor einem amerikanischen Schiedsgericht auszutragen.
  • Es gilt kalifornisches Verbraucherrecht.
  • Werbung muss nicht gekennzeichnet sein.
  • Instagram erhält die Nutzungsrechte an allen veröffentlichten Inhalten.
  • Hochgeladene Inhalte kann Instagram nach eigenem Ermessen – auch kommerziell – nutzen.
  • Daten werden ggf. an Werbepartner weitergegeben.
  • Das Impressum ist nicht vollständig.

Alle Punkte verstoßen gegen deutsches Recht. Heiko Dünkel, zuständiger Experte bei den Verbraucherschutzzentralen, erklärt:

„Unternehmen, die in Deutschland Geschäfte machen, müssen sich an deutsche Gesetze halten. Diese Selbstverständlichkeit scheint manchen global agierenden Unternehmen nicht bewusst zu sein.“

Beanstandete Klauseln: Instagram lenkt offenbar ein

Instagram hat es nicht auf eine Klage ankommen lassen. Das zu Facebook gehörende Unternehmen unterzeichnete eine Unterlassungserklärung. Damit hat das Unternehmen nun bis Anfang November Zeit, die 18 Klauseln so zu ändern, dass diese deutschem Recht entsprechen.

Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass speziell im Internet viele Unternehmen nicht rechtskonform arbeiten. Nutzer sollten daher die AGB und die Datenschutzbestimmungen jeweils genau studieren. Entsprechen diese nicht den deutschen Gesetzen, sollten sie von der Nutzung Abstand nehmen und die Verbraucherschützer über die Klauseln informieren. Der Fall Instagram zeigt deutlich, dass Nutzer Klauseln wie die Verlagerung auf amerikanisches Recht und die komplette Enteignung aller veröffentlichten Inhalte nicht hinnehmen müssen.

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