Vertragsabschluss am Telefon – Verbraucherzentrale warnt vor „kalten Anrufen“

Vertragsabschluss am Telefon - Verbraucherzentrale warnt vor kalten Anrufen

Wenn ein Telefonkunde zuhause von einer Firmen angerufen wird, zu der er keine Geschäftsbeziehung hat, ist das ein „kalter Anruf„. Die sind in Deutschland grundsätzlich verboten und verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht, aber zunehmen beschweren sich Geschädigte bei der Verbraucherzentrale. Sie erhielten Auftragsbestätigungen und Rechnungen, obwohl sie einen Vertragsabschluss am Telefon ausdrücklich abgelehnt und lediglich Informationsmaterial angefordert hatten.

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein warnt vor Anrufern, die behaupten, der Verbraucher habe irgendwann an einem Gewinnspiel oder ähnlichem teilgenommen. Aus dieser Lüge leiten die Anbieter eine Geschäftsbeziehung ab, um zu verschleiern, dass es sich um einen „kalten Anruf„ handelt. Sie versuchen, dem Angerufenen etwas zu verkaufen, zum Beispiel einen Vertrag über ein Zeitschriftenabonnement abzuschließen.
In diesen Situationen ist Vorsicht geboten. Denn grundsätzlich ist es möglich, am Telefon mündliche Verträge abzuschließen, und wenn zum Beispiel ein Abonnement bis zu der ersten Kündigungsmöglichkeit unter 200,01 € kostet, besteht für den Vertrag kein Widerrufsrecht.

Während eines „kalten Anrufs„ sollten also keinesfalls persönliche Daten, wie Adresse oder die Kontonummer genannt werden. Geschädigte können sich bei der Rechtsberatung in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale informieren. Hierzu ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

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