Urteil – Angabe zum Widerrufsrecht bei Online-Kauf muss leicht ersichtlich sein

Urteil - Angabe zum Widerrufsrecht bei Online-Kauf muss leicht ersichtlich sein

Auch bei dem Kauf eines Artikels von einem Händler in dem Internet hat der Verbraucher ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Er kann von dem Kauf innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Das gilt jedoch nicht bei dem Kauf von einer Privatperson, auf sein gesetzliches Widerrufsrecht muss der Kunde von einem gewerblichen Verkäufer jedoch klar und verständlich hingewiesen werden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm nun in einem Berufungsverfahren bestätigt.

Ein gewerblicher Verkäufer handelte bei dem Online-Auktionshaus eBay mit einem Artikel aus dem Bereich Computerzubehör. In dem Angebot wurde der Artikel beschrieben und es wurden einige Angaben zu der Kauf-Abwicklung gemacht. Die Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht des Käufers war jedoch nicht innerhalb des Angebots, sondern nur unter der Rubrik „Angaben des Verkäufers zu finden„, wenn der Interessent den Punkt „mich„ aufrief.

Nach der Ansicht des Wettbewerbssenats des Oberlandesgerichts Hamm ist das nicht rechtmäßig und er wies die Berufung des Verkäufers gegen ein bereits ergangenes Urteil des Landgerichts Bielefeld zurück. Eine Belehrung über das Widerrufsrecht sei nicht verkäuferbezogen sondern kaufbezogen. Deshalb vermute der Käufer eine Belehrung über das Widerrufsrecht nicht unter der Rubrik „Angaben zum Verkäufer„ und stoße darum nur zufällig darauf. Die Angabe zum Verbraucherschutz müsse klar und verständlich in dem Angebot und nicht an versteckter Stelle zu finden sein. (AZ: 4U2/05, Urteil vom 14.04.2005)

Weitere Informationen

eBay – Kaufen und verkaufen
Gerichtsurteile – Internet

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf – Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Gefälschte Mail vom Zoll im Umlauf

Vorsicht vor dieser Spam-Mail

Aktuell kursiert eine gefälschte E-Mail, die angeblich vom deutschen Zoll stammt. Der Empfänger wird aufgefordert, vermeintliche Gebühren für ein Paket per Paysafecard zu bezahlen. Dahinter steckt jedoch eine perfide Phishing-Masche. […]

Prepaid-Zahlungen im Internet - Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungen im Internet

Ist Paysafe anonym und sicher?

Prepaid-Zahlungsmethoden wie die PaysafeCard gehören weltweit zu den beliebtesten Optionen für Online-Transaktionen. Besonders in Deutschland und Österreich erfreut sich die PaysafeCard wachsender Beliebtheit, da sie einfach zu nutzen ist und eine optimale Budgetkontrolle bietet. Ideal für alle, die Wert auf Datenschutz und Sicherheit beim Online-Shopping, Streaming oder Gaming legen. […]

Einheitlicher Look ab 15. Oktober – Google verändert Android-Design

Einheitlicher Look ab 15. Oktober

Google verändert Android-Design

Google macht neue Design-Regeln zur Pflicht für Android. Sämtliche Apps müssen themenbasierte Symbole unterstützen. So soll ein einheitliches Erscheinungsbild auf dem Startbildschirm geschaffen werden. Die App-Icons passen sich künftig automatisch dem gewählten Farbthema an. […]

Digitale Freizeitgestaltung – so verändern Online-Dienste den Alltag

Digitale Freizeitgestaltung

So verändern Online-Dienste den Alltag

Digitale Unterhaltung prägt unseren Alltag wie nie zuvor: Streaming-Dienste, Gaming-Plattformen und Musikangebote stehen rund um die Uhr bereit. Mit der Vielfalt wächst jedoch auch das Bedürfnis nach Sicherheit, Regulierung und Verbraucherschutz. […]