Urteil – Angeklagte im Autodialer-Prozess zu Haftstrafen verurteilt

Urteil - Angeklagte im Autodialer-Prozess zu Haftstrafen verurteilt

In dem in Deutschland bisher größten Prozess um Internet-Kriminalität beschäftigte sich das Gericht mit Internetbetrug im großen Stil. Insgesamt vier Männer, von denen zwei bereits zu Bewährungsstrafen verurteilt wurden, sollen mindestens 100.000 Internetnutzer auf betrügerische Weise um insgesamt über 12 Millionen Euro erleichtert haben. Nun hat die 10. Große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück auch die zwei verbliebenen Angeklagten verurteilt.

In dem sogenannten Autodialer-Prozess musste sich das Gericht mit einem Internetbetrug mit hierzulande noch nicht da gewesenem Ausmass befassen. Die Angeklagten gründeten Firmen und boten auf Internetseiten erotischen Inhalt über sogenannte Dialer an. Die zunächst legalen Dialer tauschten sie später gegen illegale Autodialer aus. Die Einwahlprogramme waren so manipuliert, dass sie nicht nur die anfallenden Kosten vertuschten, sondern auch die Sicherheitsvorkehrungen auf den Computern der Nutzer manipulierten. Mit dieser Masche ergaunerten sie zwischen Juli 2002 bis September 2003 mehrere Millionen Euro.

Die beiden bereits verurteilten Angeklagten erhielten bereits 1 Jahr und 10 Monate bzw. 1 Jahr und 6 Monate auf Bewährung. Das damals ergangene Urteil ist rechtskräftig. Die zwei jetzt von dem Landgerichts Osnabrück Verurteilten müssen wegen bandenmäßigen Betrugs und Computerbetrugs mit vier Jahren bzw. drei Jahren und drei Monaten Haft rechnen. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es wird davon ausgegangen, dass sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verurteilten in Revision gehen werden.

Update vom 16.01.2007:

Beide Seiten, sowohl Staatsanwaltschaft als auch die beiden Verurteilten haben einen Antrag auf Revision bei dem höchsten deutschen Gericht, dem Bundesgerichtshof (BGH) gestellt.

Weitere Informationen

Dialer – Was tun bei Befall?
Sicherheit im Internet
Gerichtsurteile – Internet

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