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Urteil - Täuschung durch Lockanrufe kann strafbar sein

Urteil

Täuschung durch Lockanrufe kann strafbar sein

Im Dezember 2006 wurden hunderttausende Telefonkunden mit einem Lockanruf dazu animiert, die verschleiert dargestellte 0137-Rufnummer zurückzurufen. Der Initiator dieser Lockanrufe wurde angeklagt. Er habe seine Opfer getäuscht und beabsichtigt, sich mit den sogenannten Ping-Anrufen einen Vermögensvorteil zu verschaffen, urteilte das Gericht. […]

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