Wirbel um das iPhone – Gericht hob einstweilige Verfügung auf

iPhone

Über kein anderes Handy wurde in den letzten Monaten so viel diskutiert, wie über das iPhone. Zuerst wurde gemutmaßt, dann diskutiert und nun gestritten. Das Gerät von Apple ist seit rund vier Wochen auch in Deutschland erhältlich. Und ebenso wie in den USA wird es hierzulande exklusiv von einem Mobilfunkanbieter vermarktet. Der Mobilfunknetzbetreiber und Tochter der Dt. Telekom T-Mobile hatte sich mit Apple geeinigt und bietet das Mobiltelefon zum Preis von 399,- € an. Jedoch hängt daran auch ein Zweijahresvertrag mit dem Netzbetreiber und selbst wenn der Kunde es wollte, könnte er das Gerät in keinem anderen Netz benutzen. (telespiegel-News vom 08.11.2007)

Um die exklusive Vermarktung mit eigenen, dafür aufgelegten Tarifen und einer Sperre des Geräts, die die Nutzung mit anderen Anbietern unmöglich macht, geht es in dem Rechtsstreit, der nun sein vorläufiges Ende gefunden hat. Vodafone, die zeitgleich ein ähnliches Gerät angeboten hatte, erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen T-Mobile, die dem Netzbetreiber die Bindung des Verkaufs an einen Zweijahrsvertrag und die technische Sperre (SIMlock, SIM-Sperre) des Geräts untersagte. (telespiegel-News vom 21.11.2007) Seitdem war das iPhone, zumindest theoretisch und von Problemen bei der Umsetzung abgesehen, ohne Vertragsbindung und mit der Möglichkeit, es entsperren zu lassen, bei T-Mobile zum Preis von 999,- € erhältlich.

T-Mobile hatte gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt und das Landgericht Hamburg bereits für gestern eine Entscheidung in dem Streitfall zwischen T-Mobile und Vodafone angekündigt. Das Gericht vertagte diese aber auf heute. (Inzwischen war der Streitwert um das vierfache auf 2 Millionen Euro erhöht worden.) Nun entschied das Landgericht Hamburg zu Gunsten der Dt. Telekom-Tochter. In der stundenlangen mündlichen Verhandlung sei kein Verstoß wegen unlauteren Wettbewerbs oder gegen das Kartellrecht erkennbar gewesen, erklärte das Gericht. T-Mobile kündigte an, das bisherige Geschäftsmodell der exklusiven iPhone-Vermarktung nun wieder aufzunehmen. In einer eidesstattlichen Versicherung gab das Unternehmen jedoch das Versprechen ab, die technische Sperre des Geräts nach zwei Jahren auf Wunsch zu entfernen, berichtet das Handelsblatt. Vodafone kann gegen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg Berufung bei dem Hanseatischen Oberlandesgericht einlegen.

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