Urteil – Grundstückseigentümer muss Verteilerkasten auf dem Gehweg hinnehmen

Urteil - Grundstückseigentümer - Verteilerkasten

Ein Grundstückseigentümer in Hessen hatte auf dem Gehweg vor seinem angrenzenden Grundstück einen Telefonverteilerkasten stehen. Der sollte nun durch einen neuen Verteilerkasten ersetzt werden, der mit fast 2 mal 2 Metern und einem halben Meter Tiefe erheblich größer als sein Vorgänger war. Die Stadt Offenbach, als Trägerin der Wegebaulast, stimmte der Aufstellung des neuen Verteilerkastens zu. Der Grundstückeigentümer hingegen klagte gegen die Zustimmungserklärung der Stadt und somit gegen die Errichtung des neuen Verteilerkastens.

Der neue Verteilerkasten verstoße gegen die Abstandsflächenvorschrift des Paragraph 6 der Hessischen Bauordnung. Zudem, so argumentierte er, sei die Vorschrift des Paragrafen 68 des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der die Benutzung öffentlicher Wege für Telekommunikationslinien regelt, dahingehend auszulegen, dass auch die Belange der Anwohner in die Entscheidung einfließen müssten.

Ein Schutz Dritter, wie dem Grundstückseigentümer entspreche nicht dem Inhalt des genannten Paragrafen des Telekommunikationsgesetzes, stellte das Gericht fest. Die Stadt sei lediglich zur Berücksichtigung der Gesichtspunkte verpflichtet, die sie als Trägerin der Straßen- und Wegebaulast habe, wenn sie nach Paragraph 68 des TKG entscheide. Auch das weitere Argument des Grundstückseigentümers, die Dt. Telekom nehme keine Aufgabe der öffentlichen Versorgung mit Telekommunikationsdiensten im Sinne der Hessischen Bauordnung wahr und deshalb entspreche die Errichtung des Verteilerkastens nicht dieser Bauordnung, ließ das Gericht nicht gelten. Das Angebot, das über den Verteilerkasten erfolge, müsse nicht von öffentlicher Hand gestellt werden. Es genüge, dass es der Allgemeinheit nutze. Folglich sei auch eine Berufung auf die Abstandsflächenverordnung der Bauordnung nicht möglich. Die Klage des Grundstückseigentümers wurde abgewiesen.

Verwaltungsgericht Darmstadt, Aktz.: 2 E 1018/07 (2) vom 15.10.2008

Weitere Informationen

Gerichtsurteile – Festnetz
Telefonanschluss über TV-Kabel

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]