Verbraucherzentrale warnt – Rechnung von TRC Telemedia für Telefonsex-Anruf

Verbraucherzentrale warnt - Rechnung von TRC Telemedia für Telefonsex-Anruf

Die Masche ist nicht neu, aber immer noch sehr beliebt. Ein Unternehmen schickt arglosen Verbrauchern Rechnungen für angeblich in Anspruch genommene Dienstleistungen. In den Schreiben fordert das Unternehmen Beträge, die nicht niedrig, aber auch nicht so hoch sind, dass sie nicht verschmerzt werden könnten. Wenig später erhalten die verdutzten Verbraucher Mahnungen, in denen gedroht wird, ihre Daten bei Nichtzahlung an die Schufa zu übermitteln. Unter diesem Druck zahlen manche Verbraucher, obwohl sie die genannte Dienstleistung nicht in Anspruch genommen haben. Wer nicht zahlt und die folgenden Forderungen aussitzt, erhält meistens irgendwann schlicht keine Schreiben mehr, die dubiosen Firmen geben auf. Gerichtlich durchsetzen können sie ihre Forderung ohnehin nicht. Denn Verbraucher müssen nur für Leistungen zahlen, die sie gewollt bestellt oder vereinbart haben.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt derzeit vor einem solchen Unternehmen. Wieder einmal macht die Firma TRC Telemedia von sich reden, indem sie Rechnungen verschickt. Angeblich haben die Empfänger kostenpflichtige Serviceleistungen in Anspruch genommen und dafür sollen sie nun 75,- € bezahlen. In der kurz darauf folgenden Mahnung erhöht sich der geforderte Betrag auf 110,- € und es ist zu lesen, dass von dem Telefonanschluss des Empfängers eine Telefonsex-Serviceleistung in Anspruch genommen worden sei. Es wird die Telefonnummer des Empfängers und das Datum angegeben, an dem der angebliche Anruf stattgefunden haben soll.

Betroffenen rät die Verbraucherzentrale, sich von der Firma nachweisen zu lassen, dass ein wirksamer Vertrag über den geforderten Preis abgeschlossen wurde. Denn diesen Nachweis, so vermutet sie, könne die Firma schwerlich erbringen. Außerdem rät sie, Strafanzeige zu erstatten, wenn sicher ist, dass die Forderung unberechtigt ist. Ein eventuell eingelegter Widerspruch gegen die Rechnung sollte dem Anbieter per Einschreiben mit Rückschein zugesendet werden. Weitere Informationen und Hilfe gibt es bei den Verbraucherzentralen, die unter einer landesweiten Servicerufnummer auch telefonisch erreichbar sind.

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Fragwürdige Angebote
Rechte und Pflichten von Telefonkunden

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