Inkasso-Anwalt Olaf Tank – Zur Kostenerstattung verurteilt

Urteil Olaf Tank

Internetnutzer gelangen häufig auf Internetseiten, die mit gratis SMS oder augenscheinlich kostenlosen Downloads werben. Manchmal sind diese Angebote aber kostenpflichtig. Der Hinweis auf die Kosten ist jedoch häufig nicht sofort erkennbar. Viele User haben auf solchen Internetseiten ihre persönlichen Daten eingegeben und sind dadurch einer Abo-Falle auf den Leim gegangen. Die böse Überraschung kommt meist wenig später in Form einer Zahlungsaufforderung.

Für die umstrittene Internetseite opendownload.de, hinter der die Firma Content Services Ltd. steht, betreibt der Rechtsanwalt Olaf Tank das Inkasso. Das Amtsgericht Marburg hat den Anwalt nun dazu verurteilt, die Kosten eines Internetnutzer zu tragen, die ihm durch die Abwehr des Abovertrages entstanden sind. Das berichtet das Onlineportal t-online. Ein Nutzer von opendownload.de hatte von Olaf Tank die Kosten in Höhe von 46,31 € zurückgefordert. Der Anwalt hatte im Auftrag von opendownload.de das Inkassoverfahren gegen den Nutzer betrieben. Der Anwalt des Nutzers hatte die Forderung jedoch erfolgreich abgewehrt.

Amtsgericht Marburg, Aktz. 91 C 981/09

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