
Mit kreativen Ideen und zahlreichen Tricks versuchen Internet-Kriminelle an ihr Ziel gelangen. Neben Phishing, Pharming und Cracking ist das auch die Verbreitung von Schadsoftware. Die wird beispielsweise dazu genutzt, ein Botnetz aufzubauen oder den Computernutzer auszuspionieren. Häufig bemerkt der Nutzer nicht, das sein Computer infiziert wurde und auch nicht, wenn ihm gerade ein Schadprogramm untergeschoben wird.
Einige Staatsanwaltschaften warnen derzeit vor Emails, über die ein Schadprogramm verbreitet wird. Unter dem Deckmantel der angeblichen Seriosität, nämlich im Namen diverser deutscher Staatsanwaltschaften werden Emails an Internetnutzer in ganz Deutschland verschickt. Die Emails enthalten die Mitteilung, der Empfänger habe sich einer Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht. Er habe Raubkopien verbreitet, beziehungsweise aus dem Internet heruntergeladen. Der Empfänger solle den Anhang der Email öffnen, eine Datei, die mit „Tätererklärung nach § 315 BGB„ benannt ist.
Betroffene sollten sich von der Beschuldigung nicht beirren lassen und die Emails in den virtuellen Papierkorb befördern, ohne den Anhang geöffnet zu haben. Sie stammen nicht von der Staatsanwaltschaft und dienen lediglich dem Zweck, die Schadsoftware aus dem Anhang zu verbreiten. Ein Schreiben mit derartigem Inhalt würde, wenn es echt wäre, nicht per Email versendet werden. Im Zweifel ist generell ein Anruf oder ein Besuch der als Absender genannten Behörde sicherlich klärend.
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