
Die Aufgabe der Bundesnetzagentur besteht unter anderem darin, den Wettbewerb auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt zu regulieren. Die Bundesbehörde muss dafür sorgen, dass Unternehmen wie die Telekom den Wettbewerb nicht durch ihre marktbeherrschende Stellung behindern und Chancengleichheit besteht. Aus diesem Grund legt die Regulierungsbehörde auch die Höhe der Entgelte fest, die die Telekom Deutschland GmbH ihren Wettbewerbern für die Anmietung der sogenannten „letzten Meile„ berechnen darf. Die so bezeichnete Teilnehmeranschlussleitung (TAL) ist Teil des Leitungsnetzes der Telekom. Es ist der Abschnitt, der von dem Hausanschluss (im Keller) zur dem Teilnehmer (in der Wohnung) verläuft. Wettbewerber ohne eigene Teilnehmeranschlussleitung können ihn von der Telekom anmieten, um Endkunden mit dem Telekommunikationsnetz zu verbinden, über das sie eigene Produkte anbieten.
Ab dem 01. Juli 2013 gelten neue Entgelte für die Überlassung der Teilnehmeranschlussleitung, der „letzten Meile„. Die Bundesnetzagentur genehmigte ein monatliches Entgelt in Höhe von 10,19 € statt bisher 10,08 € für die Anmietung der TAL. Möchte ein Unternehmen von der Telekom den Zugang zu dem Kabelverzweiger (KVz), dem Hauptverteiler im Schaltschrank (auf der Strasse), muss es künftig monatlich 6,79 € statt bisher 7,17 € zahlen.
Hintergründe für diese Entscheidung veröffentlichte die Bundesnetzagentur bereits im März dieses Jahres. Der damals vorgelegte Entwurf wurde von der EU-Kommission geprüft und die Entgelte nun von der Bundesnetzagentur genehmigt. Die Genehmigung ist bis zum 30. Juni 2016 befristet.
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