Vorsicht Straftat – Spionagesoftware auf Smartphones ist verboten

Vorsicht Straftat - Spionagesoftware auf Smartphones ist verboten

Am 17.06.2014 zeigte die ARD-Sendung Report München einen Beitrag zum Thema Spionagesoftware auf Smartphones. Darin wird gezeigt, wie einfach es ist, unbemerkt ein Handy zur Wanze umfunktionieren. Der telespiegel warnt in diesem Zusammenhang eindringlich vor einer Verwendung solcher Software. Denn das Abhören von Mobilfunkgeräten und das Ausspähen von persönlichen Daten ist eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Es ist ganz leicht: Ein Smartphone liegt kurze Zeit unbeaufsichtigt. Diese Gelegenheit nutzen eifersüchtige Partner oder andere Dritte gern, um eine Spionagesoftware zu installieren. Liegt diese bereits als Download vor, kann das Programm fast schon in Sekundenschnelle auf das Smartphone übertragen werden. Der eigentliche Besitzer des Gerätes merkt davon nichts. Mit der Software lassen sich persönliche Daten sowie E-Mails, Fotos und Anruflisten und die Browserhistorie auslesen. Selbst Mitschnitte der Gespräche sind mit einer solchen Software möglich, das Smartphone wird zu einer Wanze. Über GPS ist es außerdem möglich, das Smartphone zu orten und damit seinen Nutzer zu lokalisieren.

Dieses Ausspionieren ist eine Straftat. Zwar ist es erlaubt, Spionagesoftware zu kaufen. Es ist aber verboten, damit Personen auszuspionieren. Erlaubt ist lediglich ein Einsatz im Einvernehmen mit der überwachten Person. Alle anderen Überwachungsaktivitäten verletzten mindestens das Persönlichkeitsrecht, können aber auch nach StGB § 202 a-c geahndet werden. Das bedeutet je nach Fall und Schweregrad der Tat eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Die Überwachung von Smartphones einer anderen Person ist also kein Kavaliersdelikt, auch wenn aus Spaß, Eifersucht oder anderen Gründen der Einsatz einer Spionagesoftware lockt.

Wichtig ist, dass sich Nutzer bewusst sind, dass ein Smartphone jederzeit angezapft werden kann. Dazu sind oft nicht einmal Überwachungsprogramme notwendig. Denn selbst Messengerdienste wie WhatsApp können vom Hersteller theoretisch als Wanze genutzt werden, um Smartphone-Besitzer auszuspähen. Denn bei der Installation wird dieser App wird ein Zugriff auf die Mikrofonfunktion erlaubt. Ähnliches fordern auch andere Apps an.

Mehr Informationen

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Ratgeber – Mobilfunk – hier steckt viel drin
Handycodes – Handyeinstellungen vornehmen
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Gerichtsurteile – Handy im Alltag

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