Vorsicht Straftat – Spionagesoftware auf Smartphones ist verboten

Vorsicht Straftat - Spionagesoftware auf Smartphones ist verboten

Am 17.06.2014 zeigte die ARD-Sendung Report München einen Beitrag zum Thema Spionagesoftware auf Smartphones. Darin wird gezeigt, wie einfach es ist, unbemerkt ein Handy zur Wanze umfunktionieren. Der telespiegel warnt in diesem Zusammenhang eindringlich vor einer Verwendung solcher Software. Denn das Abhören von Mobilfunkgeräten und das Ausspähen von persönlichen Daten ist eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Es ist ganz leicht: Ein Smartphone liegt kurze Zeit unbeaufsichtigt. Diese Gelegenheit nutzen eifersüchtige Partner oder andere Dritte gern, um eine Spionagesoftware zu installieren. Liegt diese bereits als Download vor, kann das Programm fast schon in Sekundenschnelle auf das Smartphone übertragen werden. Der eigentliche Besitzer des Gerätes merkt davon nichts. Mit der Software lassen sich persönliche Daten sowie E-Mails, Fotos und Anruflisten und die Browserhistorie auslesen. Selbst Mitschnitte der Gespräche sind mit einer solchen Software möglich, das Smartphone wird zu einer Wanze. Über GPS ist es außerdem möglich, das Smartphone zu orten und damit seinen Nutzer zu lokalisieren.

Dieses Ausspionieren ist eine Straftat. Zwar ist es erlaubt, Spionagesoftware zu kaufen. Es ist aber verboten, damit Personen auszuspionieren. Erlaubt ist lediglich ein Einsatz im Einvernehmen mit der überwachten Person. Alle anderen Überwachungsaktivitäten verletzten mindestens das Persönlichkeitsrecht, können aber auch nach StGB § 202 a-c geahndet werden. Das bedeutet je nach Fall und Schweregrad der Tat eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Die Überwachung von Smartphones einer anderen Person ist also kein Kavaliersdelikt, auch wenn aus Spaß, Eifersucht oder anderen Gründen der Einsatz einer Spionagesoftware lockt.

Wichtig ist, dass sich Nutzer bewusst sind, dass ein Smartphone jederzeit angezapft werden kann. Dazu sind oft nicht einmal Überwachungsprogramme notwendig. Denn selbst Messengerdienste wie WhatsApp können vom Hersteller theoretisch als Wanze genutzt werden, um Smartphone-Besitzer auszuspähen. Denn bei der Installation wird dieser App wird ein Zugriff auf die Mikrofonfunktion erlaubt. Ähnliches fordern auch andere Apps an.

Mehr Informationen

Apps für Smartphones und Tablets – Auswahl der telespiegel Redaktion
Ratgeber – Mobilfunk – hier steckt viel drin
Handycodes – Handyeinstellungen vornehmen
Handy verloren, was tun?
Gerichtsurteile – Handy im Alltag

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Risiko durch „EvilVideo“ – schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Risiko durch „EvilVideo“

Schwerwiegende Sicherheitslücke bei Telegram

Wer die Telegram-App auf seinem Android-Gerät verwendet, muss aufpassen. Aktuell gibt es eine schwerwiegende Sicherheitslücke, die von Cyberkriminellen ausgenutzt wird. In der neusten Version wurde diese bereits geschlossen, weshalb User ihre Anwendung so schnell wie möglich aktualisieren sollten. […]

Das neue Xiaomi Mix Flip – Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Das neue Xiaomi Mix Flip

Foldable stellt Samsung-Geräte in den Schatten

Xiaomi hat sein erstes faltbares Smartphone auf den Markt gebracht. Dank einiger spektakulärer Features ist das neue Xiaomi Mix Flip ein echter Konkurrent für die neuen faltbaren Modelle von Samsung. Wann das Xiaomi-Foldable hierzulande auf den Markt kommt, ist allerdings bisher nicht bekannt. […]

Globale Computerstörung – weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Globale Computerstörung

Weltweite IT-Panne mit „historischem Ausmaß“

Ein Fehler in einem Software-Update hat heute zu Chaos an Flughäfen, der Schließung von Supermärkten sowie massiven Problemen in Krankenhäusern geführt. Die heutige globale IT-Panne hat weltweite Auswirkungen, deren Ausmaß sich erst noch zeigen wird. Ein Cyberangriff wird ausgeschlossen. […]

Glasfaserausbau – Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Glasfaserausbau

Hamburg übernimmt Hälfte des Netzbetreibers willy.tel

Die Stadt Hamburg will den Ausbau des Glasfasernetzes schneller vorantreiben. Hierzu ist sie jetzt eine Kooperation mit dem privaten Netzbetreiber willy.tel eingegangen. Durch die Übernahme von 49,9 Prozent des Unternehmens sollen in den nächsten Jahren zahlreiche weitere Haushalte versorgt werden. […]

Zahlungsaufforderung per SMS – Urteil: Forderungen können zulässig sein

Zahlungsaufforderung per SMS

Urteil: Forderungen können zulässig sein

Nicht jede Zahlungsaufforderung per SMS ist Spam. Das OLG Hamm hat entschieden, dass Mahnungen per SMS zulässig sein können. Dies ist dann der Fall, wenn die Forderung berechtigt ist und die Nachricht tagsüber beim Empfänger eingeht. Geklagt hatte der vzbv gegen ein Inkassounternehmen. […]