Urteil – Weiterreichen des Handys während der Fahrt erlaubt

Weiterreichen des Handys während der Fahrt erlaubt

Beim Führen eines Kraftfahrzeuges darf der Fahrer nicht das Handy benutzen. Das beinhaltet bereits den Blick auf das Display. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld. Diese einfache Verkehrsregel soll für mehr Sicherheit sorgen. Leider halten sich immer wieder Fahrer nicht an diese Regel und müssen verwarnt werden. Dennoch gibt es Situationen, in denen es erlaubt ist, das Handy in die Hand zu nehmen. Zu diesem Schluss kommt das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil (Az.: 1 RBs 284/14) vom 7. November 2014.

Autofahrerin gewinnt Berufungsverfahren

Im Berufungsverfahren ging die betroffene Autofahrerin gegen das Urteil der ersten Instanz vor. Darin unterstrichen die Richter die Rechtmäßigkeit des gegen sie verhängten Bußgeldes. Im vorliegenden Fall klingelte das Telefon der Autofahrerin. Sie versuchte dieses, während der Fahrt aus der Handtasche zu holen. Sie fand es und reichte es an ihren Sohn weiter, der das Gespräch annahm.

Der unstrittige Tathergang führte zu einer Kontroverse vor dem Amtsgericht. Gemäß der Auslegung der Straßenverkehrsordnung sahen die zuständigen Richter das Herausholen aus der Tasche als Gesprächsvorbereitung an und bestätigten das Bußgeld gegen die Fahrerin. Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Köln urteilte. Die Richter erklärten: „Indessen bereitet die Betroffene durch die Weitergabe des Mobiltelefons ohne vorheriges Ablesen des Displays keinen eigenen Kommunikationsvorgang in ihrer Eigenschaft als Fahrerin vor.„ Nach Ansicht der Richter nutzte die Fahrerin das Handy nicht als Kommunikationsmittel, sondern veränderte lediglich den Ort des Gerätes innerhalb des Fahrzeuges. Daher sahen die Richter einen klaren Unterschied zu Aktionen wie dem Wegdrücken von Gesprächen oder dem Ablesen der Uhrzeit auf dem Display.

Weitergabe des Handys während der Fahrt – keine Rechtssicherheit!

Die Richter wiesen den Fall an das Amtsgericht zurück. Dieses hat nun erneut über den Fall zu befinden. Dazu erklärte das Oberlandesgericht Köln, das angefochtene Urteil könnte so keinen Bestand haben. Allerdings machten die Richter zugleich klar, dass aufgrund von Zeugenaussagen möglicherweise „Feststellungen getroffen werden können, die eine rechtsfehlerfreie Verurteilung der Betroffenen wegen des dem Bußgeldbescheid zugrunde liegenden Tatvorwurfs zu tragen vermögen.„ Das bedeutet, dass die Berufung zwar erfolgreich war, eine Verurteilung aber noch nicht abschließend abgewendet werden konnte. Eine Rechtssicherheit ergibt sich daraus nicht. Für Autofahrer bedeutet dies, dass während der Fahrt jedes Anfassen des Handys grundsätzlich ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

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