Meinungsmache – Sinn und Unsinn von Online-Petitionen

Online-Petitionen

Im Internet nimmt die Zahl von Online-Petitionen wenigstens gefühlt stark zu. Auf Plattformen wie Facebook und Twitter sowie bei gängigen Seiten und Foren verbreiten sich selbst unsinnigste Forderungen als Petition in Windeseile und finden immer wieder mehr oder weniger viele Unterstützer. Nach dem Motto: Meinung per Mausklick. Das Problem ist nur: So funktioniert Demokratie nicht. Denn abseits von der Frage, wie sehr sich jeder in die Gesellschaft einbringt, haben die meisten Online-Petitionen keinen rechtlich verbindlichen Charakter, viele erfüllen nicht einmal das Mindestmaß an formalen Ansprüchen.

Offizielle Forderungen gehen an den Petitionsausschuss des Parlaments

Wer kennt nicht die Aktionsplattform Campact, die Ihre Petitionen über OpenPetition.de startet, an der die Organisation Anteile hält. Andere private oder kommerzielle Plattformen zur Petitionsabwicklung sind vor allem change.org und avaaz.org. Auf diesen Petitionswebseiten können Nutzer Anteil an Aktionen haben. Allerdings ist der Erfolg fraglich. Denn meistens handelt es sich überhaupt nicht um eine Petition, die gesetzliche Vorgaben einhält. Die wenigen, die sämtliche Vorgaben umsetzen und alle Anforderungen erfüllen, sind meistens von Aktivisten und Organisationen initiiert, um sie letztlich öffentlichkeitswirksam dem EU-Parlament, dem Bundestag oder regionalen Parlamenten oder einzelnen Politikern vorzulegen. Das schafft öffentlichen Druck und Aufmerksamkeit, ist aber rein rechtlich kein Mittel, um einer Initiative zur Gesetzesvorlage zu verhelfen. Denn solche Petitionen müssen nicht einmal gelesen und beraten werden. Der Petitionsausschuss des jeweiligen Parlamentes muss sich nämlich nur mit den Online-Petitionen befassen, die offiziell über die Parlamentswebseite eingebracht werden.

Petitionen: hohe Hürden und wenig Aussicht auf Erfolg

Zumindest der Bundestag ermöglicht sogenannte E-Petitionen. Das sind offizielle Forderungen, die Unterstützer suchen. Während früher Unterschriften gesammelt werden mussten, geschieht dies heute auf der Parlamentsplattform. Das hat den Nachteil, dass sich die Nutzer anmelden müssen. In Stichproben werden Name und Adresse geprüft. Beides sind unabdingbare Voraussetzung zur Stimmenzählung. Denn während grundsätzlich alle Petitionen im Ausschuss behandelt werden sollen, müssen nur die Initiatoren eingeladen und angehört werden, die innerhalb von sechs Wochen 50.000 Unterschriften für ihr Anliegen sammeln. Von täglich rund 70 gestarteten Petitionen gelingt dies jedes Jahr nur etwa zwei Initiativen. Die Aussichten sind also nicht zuletzt auch durch die Beteiligungshürde schlecht. Selbst wenn: Bisher scheitern fast alle Anliegen, wenn sie dem Bundestag zur Beratung vorgelegt werden. Effektiver als die gesetzlich verbürgte Teilhabe am politischen Willensprozess über Petitionen, könnte es also tatsächlich sein, selbst in Parteien und Vereinen aktiv zu werden.

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