WhatsApp/Facebook – Behörde verbietet Datenabgleich

WhatsApp/Facebook - Behörde verbietet Datenabgleich

Vor Kurzem hatte WhatsApp angekündigt, Daten seiner Nutzer sowie aller auf dem jeweiligen Smartphone hinterlegten Kontakte an Facebook weiterzugeben. Die dazu erforderliche Änderung der Nutzungsbedingungen enthielt weitreichende Rechteeinräumungen durch die Nutzer. Diese sollten zum Beispiel – rechtlich fragwürdig – erklären, zur Weitergabe von Telefonnummern von ihren Kontakten autorisiert zu sein. In der Öffentlichkeit wurde fast nur über eine stärker personalisierte Werbung auf Facebook diskutiert, was sich mit dem Entfernen eines Haken, der bis heute nicht auf allen Geräten erschienen ist, unterdrücken ließe. Heute hat der Hamburger Datenschutzbeauftragte den Datenabgleich zwischen WhatsApp und Facebook mit einer Anordnung ab sofort verboten.

Facebook muss Daten löschen

Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Johannes Caspar, ist formell zuständig. Da Facebook seinen deutschen Sitz in Hamburg hat, kann er gegen den Konzern Anordnungen erlassen. Dieses Mittel hat er heute genutzt, um Nutzer von WhatsApp sowie unbeteiligte Dritte gegenüber Facebook zu schützen.

In dem Erlass stellt Caspar verbietet Caspar Facebook ab sofort, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Das Unternehmen muss außerdem die bereits übermittelten Daten löschen. Als Begründung führt er an, dass WhatsApp und Facebook zwei Unternehmen seien. Facebook habe jedoch weder eine rechtlich ausreichende Einwilligung von WhatsApp-Nutzern eingeholt, noch sei der Datenaustausch durch das Datenschutzrecht erlaubt. Weiter erläutert der Datenschützer, dass auf Basis eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes nationales Recht anzuwenden sei, wenn ein Unternehmen eine Niederlassung in einem Land habe. Dies sei durch Facebook in Hamburg gegeben, von wo aus der Konzern das deutsche Werbegeschäft betreibe. Darüber hinaus wirft Caspar WhatsApp und Facebook eine Irreführung der Verbraucher vor, denn bei der Übernahme vor zwei Jahren hätten beide Unternehmen versichert, dass es die Daten der Nutzer nicht abgeglichen würden.

Wirksamkeit der Anordnung unklar

Caspar führte aus: „Die Anordnung schützt die Daten der ca. 35 Millionen WhatsApp-Nutzer in Deutschland. […] Dazu kommen noch viele Millionen Personen, deren Kontaktdaten aus den Adressbüchern der Nutzer zu WhatsApp hochgeladen wurden, ohne dass diese etwas mit Facebook oder WhatsApp zu tun haben müssen.“ Ob dieses Verbot Facebook tatsächlich davon abhält, die Millionen Daten zu speichern und zu verarbeiten, bleibt abzuwarten. Experten vermuten bereits, dass sich Facebook nicht an die Anordnung hält und der Fall vor Gericht geht. Das Einschreiten der Behörden unterstreicht trotz des unklaren Ausgangs jedoch noch einmal, dass Nutzer gut beraten sind, eine WhatsApp-Alternative in Betracht zu ziehen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]