Roaminggebühren weggefallen – Kostenfallen im Ausland bleiben

Roaminggebühren weggefallen - Kostenfallen im Ausland bleiben

Heute sind in der EU endlich die Roaminggebühren weggefallen. Der Weg zu einem grenzenlosen kostengünstigen Telefonieren war lang und steinig. Am Ende siegt der Verbraucherschutz. Denn ab sofort ist das Nutzen des Handys im EU-Ausland ohne Aufschläge möglich. Eigentlich. Denn in der Praxis existieren weiterhin regelrechte Kostenfallen, die nach dem Urlaub zu einer extrem teuren Überraschung werden können. Trotz Wegfalls der Roaminggebühren steht für Urlauber fest: Wer sein Handy im Ausland nutzt, sollte sich vor der Reise genau über mögliche Kosten informieren. Au0erdme reduzieren einige Anbieter die Leistungen im Ausland. Eine erste Übersicht dazu bietet unter anderem auch Stiftung Warentest.

Telefonieren im Ausland – nicht überall fallen Roaminggebühren weg

Die Roaminggebühren für das Vermitteln von Anrufen und Surfen über Grenzen hinweg fallen nur innerhalb der Europäischen Union sowie für Liechtenstein, Island und Norwegen weg. In allen anderen Ländern, auch in der von der EU umschlossenen Schweiz und zum Beispiel in der Türkei müssen Urlauber weiterhin mit besonderen Kosten für das grenzüberschreitende Telefonieren rechnen. Richtig teuer wird es sogar in exotischen Reiseländern in der Karibik, Fernost oder Afrika. Je nach Tarif, Anbieter und Land sind die Roaminggebühren hier besonders hoch. Ebenfalls nicht vom Wegfall der Roaminggebühren profitieren Kreuzfahrt-Urlauber. Die Schiffe befinden sich auf hoher See und nutzen Satelliten, für die andere Roaminggebühren anfallen. Zudem befinden sich Schiffe auf offenem Meer nicht im EU-Gebiet.

Gespräche im Zielland bleiben teuer

Ein erste Tücke ist kurios: Ausgenommen von der Roaming-Regelung sind Anrufe mit der deutschen SIM-Karte innerhalb des Reiselandes bei Teilnehmern ohne deutsche SIM-Karte. In dem Fall berechnet der Mobilfunkanbieter Gebühren für Anrufe im Ausland. Grund: Die neue Regelung stellt das Nutzen des Handys im EU-gebiet der Nutzung in Deutschland gleich. Damit befinden sich die Nutzer abrechnungsgemäß in Deutschland. Tipp: Wer eine SIM-Karte des regionalen Anbieters im Zielland kauft, spart kosten. Ggf. hilft ein Dual-SIM-Handy, um parallel auf der eigenen Nummer erreichbar zu bleiben.

Fair Use – Dauernutzer müssen mit Strafgebühr rechnen

Grundsätzlich ist der Wegfall der Zusatzkosten mit einer Fair-Use-Regelung verbunden. Dauertelefonierer und Vielsurfer verhalten sich nicht gemäß dieser Regel. Daher können die Anbieter nach Erreichen der zuvor definierten eigenen Fair-Use-Regelungen trotz neuer gesetzlicher Regelungen Zusatzgebühren für das Nutzen des Handys im Ausland verlangen (3,2 Cent/Anrufminute bzw.1 Cent/SMS).

Achtung: Zusatzkosten durch besondere Roaminggebühren fallen auch dann an, wenn ein Nutzer seine Datenflatrate aufgebraucht hat. Alle darüber hinaus anfallenden Datenpakete können grundsätzlich mit zusätzlichen Roaminggebühren (bis zu 7,70 Euro pro GB) abgerechnet werden! Tipp: Unliebsame Mehrkosten lassen sich verhindern, indem im Smartphone die Funktion Datenroaming deaktiviert wird. Alternativ schützt das Nutzen von kostenlosen WLAN-Hotspots das eigene Datenvolumen.

Tarifdetail beachten: Nicht immer Nutzung im Ausland möglich!

Bei der erforderlichen Neugestaltung der Mobilfunktarife haben einige Anbieter die Auslandsnutzung ganz aus dem Leistungsangebot herausgenommen. Callmobile und Deutschland SIM sind beispielsweise dazu übergegangen, die Auslandsnutzung zu unterbinden, bieten aber gegen eine Gebühr das Freischalten eines EU-Roamingpaketes an. Kunden sollten vor dem Urlaub daher dringend das Kleingedruckte ihres Vertrages lesen.

„Community-Regeln“ fallen häufig weg

Wer einen Tarif nutzt, bei dem Gespräche oder SMS zwischen Kunden des Anbieters günstiger abrechnet wird als mit anderen Teilnehmer, muss ebenfalls achtsam sein. Viele dieser Anbieter beschränken diese sogenannte „Community-Regel“ auf Deutschland. Das heißt: Im Ausland fallen für Gespräche zwischen zwei Kunden zwar keine Roaminggebühren an, die Gebühren sind jedoch auch nicht wie in Deutschland reduziert oder kostenlos.

Kostenfalle: Gespräche aus Deutschland ins Ausland

Die neue Regelung ermöglicht Handynutzern nur, im Ausland ihren Tarif so zu nutzen, als wenn sie in Deutschland wären. Anders sieht es jedoch aus, wenn sie aus Deutschland im Ausland anrufen. In diesem Fall bleiben alle besonderen Gebühren erhalten. Diese richten sich nach dem jeweiligen Tarif. Auslandsanrufe werden von den Mobilfunkanbietern in der Regel mit hohen Aufschlägen – nach Ländergruppen – berechnet. Tipp: Einige Anbieter bieten inzwischen Auslandsflatrates für bestimmte Zielländer an.

Gleiches gilt für Anrufe aus dem Urlaubsland ohne Roaminggebühren in ein Drittland mit Roaminggebühren. Hier werden die typischen im Tarif enthaltenen Kosten für Auslandsgespräche inkl. Roaminggebühren fällig. Wer das im Urlaubsland nicht beachtet, muss ebenfalls mit enormen Kosten rechnen.

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