WLAN-Gesetz – jetzt doch Verzicht auf Störerhaftung?

WLAN-Gesetz - jetzt doch Verzicht auf Störerhaftung?

Die Bundesregierung verhandelt seit Monaten eine Gesetzesänderung zur Haftung in offenen WLAN. Diese Änderung soll Betreiber von Hotspots rechtlich absichern und zu einer Förderung kostenloser WLAN-Zugänge führen. Trotz grundlegender Einigung und rechtlicher Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes war der bisherige Stand der neuen WLAN-Gesetzgebung nach Meinung vieler Experten und Kritiker ungenügend. Das Gesetzesvorhaben liegt daher derzeit auf Eis. Nun gibt es offenbar einen Durchbruch. Demnach sollen die Verhandlungspartner der großen Koalition sich endgültig auf einen grundlegenden Wegfall der Störerhaftung für Betreiber offener WLAN-Zugänge geeinigt haben.

WLAN-Störerhaftung: Das war geplant und würde nicht funktionieren

Ursprünglich war geplant, dass Betreiber von offenen WLAN nicht mehr für Gesetzesverstöße ihrer Nutzer zur Verantwortung zu ziehen sind. Allerdings gab es im Detail unklare Formulierungen. Zwar sollten Betreiber als Provider behandelt werden, womit die Störerhaftung wegfallen würde. Damit wären Hoteliers, Gastronomen und andere Menschen, die einen Hotspot zur Verfügung stellen, von der Haftung ausgenommen. Allerdings tauchten auch in dem Gesetzesänderungsentwurf weiterhin Schadensersatzforderungen auf, die Rechteinhaber gegen den Betreiber des Zugangs geltend machen könnten. Auch ein Passwortzwang stand im Raum.

WLAN-Betreiber müssen keine Schadensersatzforderungen befürchten

Gestern sollen sich nach Medienberichten und laut Stellungnahmen von Politikern die Verhandlungspartner unter Moderation von Bundeswirtschaftsministern Brigitte Zypries auf den Wegfall von Schadensersatzforderungen geeinigt haben. Das würde bedeuten, dass bei einem Rechtsverstoß über einen Hotspot zukünftig nur noch der Verursacher belangt werden kann. Betreiber von Internetzugängen in Hotels, Läden und Cafes müssten keine Abmahnungen mehr befürchten. Explizit fällt außerdem das WLAN-Passwort weg. Zwar dürften die Betreiber weiterhin ein Passwort vergeben, aber sie dürfen den Zugang auch unbeschränkt ermöglichen. Das ist auch für Freifunker ein wichtiges Signal, die in vielen Städten ein Netz aus kostenlosen Hotspots aufbauen und bisher ebenfalls von möglichen Abmahnungen betroffen sind.

Die große Koalition hatte die Förderung freier WLAN-Zugänge im Koalitionsvertrag festgehalten. Durch die langen Diskussionen um die Störerhaftung ist das entsprechende Gesetz noch nicht auf den Weg gebracht worden. Es ist zu erwarten, dass dieses nun kurzfristig verabschiedet wird. Ob in den Formulierungen dann alle Fußangeln für Hotspot-Anbieter beseitigt sind, bleibt jedoch abzuwarten. Denn eine Einigung ist noch kein Gesetzestext.

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