musical.ly – beliebte Musik-App für Kinder gefährlich

musical.ly - beliebte Musik-App für Kinder gefährlich

Fast jedes Kind und jeder Jugendliche kennt musical.ly. Es ist eine der beliebtesten Apps bei den Minderjährigen. Die Besonderheit: Die Nutzer können kurze Musikvideos selbst aufnehmen und durch viele interessante Funktionen verschönern. So erhalten sie sehr schön anzusehende Filme von 15 Sekunden Länge. Insgesamt hat die App rund 200 Millionen Nutzer, davon allein etwa 8,5 Millionen in Deutschland. Das Problem ist jedoch die Privatsphäre. Denn Kinder und Jugendliche sind häufig vulgären und erotischen Kommentaren ausgesetzt, präsentieren sich zu freizügig oder werden aufgefordert, Haut zu zeigen. Entsprechend gibt es unter den hochgeladenen Videos immer wieder welche, die gegen den Jugendschutz verstoßen.

Kinder lieben musical.ly – App ist jedoch eigentlich ab 12 Jahre

Die Plattform mobilsicher.de des Vereins iRights hat die App genau durchleuchtet und kommt zu dem klaren Ergebnis: musical.ly ist für Kinder ungeeignet. Das liegt nicht nur an den Nutzern, die andere immer wieder zu mehr „Körperlichkeit“ auffordern – zum Beispiel durch wackelnde Hüften oder Brüste – oder anzügliche Kommentare posten. Vielmehr handhabt der chinesische Eigentümer der App, Bytedance, die eigenen Nutzungsbedingungen zu lasch, sodass speziell Kinder Schaden nehmen können.

Laut Nutzungsbedingungen ist musical.ly erst ab 12 Jahren zugelassen (siehe Screenshot) und unter 18 Jahren müssen die Eltern zustimmen. Das fragt die App auch ab, prüft aber die Angaben nicht. So kommt es, dass speziell jüngere Kinder die App rege nutzen können. Auch verbietet musical.ly zwar erotisch oder freizügige Videos, setzt aber weder einen Filter, noch prüft ein Jugendschutzteam manuell die Inhalte. Daher ist es möglich, dass Kinder mit bedenklichen Videos oder Nutzern mit unangemessenem Verhalten in Kontakt kommen.

Sexuelle Nötigung über musical.ly?

Mobilsicher.de hat Material gesichert, die Kinder in aufreizenden Posen und in Unterwäsche zeigen. Teilweise wurden diese aufgefordert, solche Videos in spezielle Accounts hochzuladen, die verschiedene „Personen featuren“ können. Solche Accounts werden so schnell zum Sammelalbum von Menschen, die eine Grenze zu pädophilen Neigungen zumindest streifen. Vergleichsweise Beispiele zeigen unter anderem die Listen unter den Hashtags „Bikini“ und „Bellydance“.

Fragwürdige Nutzungsbedingungen

Die Kritik geht jedoch noch weiter. So sind neue Accounts automatisch auf öffentlich gestellt. Das heißt: Jeder kann die hochgeladenen Videos sehen, solange die sehr junge Zielgruppe sich der Einstellungsmöglichkeiten nicht bewusst ist und diese tatsächlich nutzt. Möchte jemand die App verlassen, kann er sie zwar einfach löschen. Das Nutzerkonto jedoch bleibt weiter auf musical.ly. Es kann derzeit nicht gelöscht werden. Das „Recht auf Vergessen“ ignorieren die chinesischen Betreiber.

Zwar klären die Nutzungsbedingungen transparent auf, aber das Abfragen der Gerätekennnummer (IMEI) sowie der Austausch der gesammelten Nutzerdaten mit Dritten einerseits und die entsprechenden Konsequenzen für die Privatsphäre andererseits sind für junge Nutzer kaum überschaubar. Hinzu kommen In-App-Angebote, bei denen die Nutzer für Funktionen zur Kasse gebeten werden.

Eltern gefordert: musical.ly gehört nicht auf Kinderhandys!

Es ist für Kinder extrem cool, eigene Tanzszenen oder Sangeskünste mit dem Smartphone aufzunehmen und durch professionelle Effekte zu optimieren. Die Ergebnisse sind sehenswert und bereiten den jungen Nutzern großen Spaß. Allerdings ist das Ergebnis der Jugendschutzexperten von iRights eindeutig:

Die App musical.ly gehört nicht auf Kinderhandys.

Eltern sind daher gefordert, die Apps ihrer Kinder zu prüfen und gegebenenfalls zu löschen. Im Fall von musical.ly wird das vermutlich auf wenig Gegenliebe der Kinder stoßen, aber am Ende geht es um das Wohl der Kleinen.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]