Rachepornos – Google löscht auf Wunsch Bilder und Videos

Rachepornos, Google löscht

Die Freiheit der Meinungsäußerung ist in Nordamerika ein sehr hohes Gut. Daher bedarf es in der Regel einem Beschluss einer Strafverfolgungsbehörde, bis eine Suchmaschine wie Google einen Inhalt aus den Suchergebnissen löscht. Das ändert sich nun. Denn Google bietet in Kürze ein Formular an, mit dem Opfer von Rachepornos Ihre Darstellungen aus den Suchergebissen entfernen lassen können. Damit geht diese Möglichkeit weiter als das in der EU verbriefte Recht auf Löschen persönlicher Daten. Für Opfer von Rachepornos und der ungenehmigten Veröffentlichung von Nacktbildern ist dieser Schritt von Google ein Segen. Denn häufig müssen Sie ein Leben lang gegen Hohn, Spott und Ihre Vergangenheit ankämpfen. Psychische Probleme sind die Folge.

Was ist ein Racheporno?

Der Begriff Racheporno beschreibt die ungenehmigte Veröffentlichung von Nacktbildern und -videos. Im Wortsinn geht es meistens um Personen, die kompromittierendes Material ihrer Expartner veröffentlichen, um diesen zu schaden. Darunter fallen im weiteren Sinne alle ungenehmigten Veröffentlichungen von Nacktbildern, Pornos und erotischen Aufnahmen. Meistens sind die Betroffenen Frauen. Das ungenehmigte Hochladen solcher Bilder und Videos ist in Deutschland und vielen anderen Ländern eine schwere Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

Warum sind Rachepornos ein so großes Problem?

Das Problem für Betroffene: Die Täter sind zwar vermutlich die Expartner und die Handlung ist strafbar. Aber es gibt selten Beweise. Denn üblicherweise werden solche Dateien anonym auf Webseiten veröffentlicht, die in exotischen Ländern gehostet werden. Eine Strafverfolgung ist ebenso aussichtslos wie der Versuch, die Fotos löschen zu lassen. Die Betroffenen müssen also ein Leben lang fürchten, dass Ihre Abbildungen gefunden werden.

Was bietet Google den Opfern?

Anders als bei der europäischen Regelung zum „Recht auf Vergessen„ soll das Löschen von solchem Material sehr einfach sein. Eine genaue Regelung steht noch aus, aber Betroffene können vermutlich Suchergebnisse mit dem Hinweis auf ungenehmigt veröffentlichte Nacktbilder und -videos einfach löschen lassen. Google wird sich vorbehalten, solchen Bitten nicht nachzukommen, will aber sensibel auf solche Anfragen reagieren. Ähnlich wie bei der Veröffentlichung von Unterschriftenscans und Kreditkartennummern wird der Suchmaschinengigant die Daten in den meisten Fällen unbürokratisch löschen. Das Problem ist damit jedoch nur reduziert, denn die Bilder verschwinden nur aus der Suche. Auf der anbietenden Webseite und in anderen Suchmaschinen sind sie jedoch noch abrufbar. Das weiß auch Google. Aus dem Konzern heißt es dazu: „Wir wissen, dass damit das Problem der Rachepornos nicht beseitigt ist, […] aber wir hoffen, dass wir helfen können, indem wir Bitten auf Löschen solcher Bilder aus den Suchergebnissen nachkommen.„

Mehr Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
BNetzA verurteilt – Streitbeilegungsfrist muss eingehalten werden

BNetzA verurteilt

Streitbeilegungsfrist muss eingehalten werden

Das Verwaltungsgericht Köln hat die Bundesnetzagentur verurteilt. Daraus ergibt sich, dass die Streitbeteiligungsfrist von 4 Monaten auch beim Verhandlungsgebot eingehalten werden muss. Ein Telekommunikationsanbieter hatte die Behörde zuvor wegen Untätigkeit verklagt. […]

Fristgerechte Energieabrechnung – OLG-Urteil stärkt Verbraucherschutz

Fristgerechte Energieabrechnung

OLG-Urteil stärkt Verbraucherschutz

Kunden müssen spätestens sechs Wochen nach dem Abrechnungszeitraum ihre Energieabrechnung erhalten. Dies hat jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Die Verbraucherzentrale hatte gegen den Energieanbieter EWE Vertrieb GmbH geklagt. Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig. […]

5G-Straßenlaterne – O2 Telefónica startet bundesweit innovativen Ausbau

5G-Straßenlaterne

O2 Telefónica startet bundesweit innovativen Ausbau

O2 hat gemeinsam mit 5G Synergiewerk den Ausbau von 5G-Leuchten in großen Städten in ganz Deutschland gestartet. Mit den innovativen Funkmasten soll die 5G-Netzabdeckung insbesondere bei großen Veranstaltungen und in den Innenstädten verbessert werden. Denn der benötigte Datenverkehr wächst stetig. […]

Geplante Sprachnachrichten – das sind die neuen Funktionen bei Signal

Geplante Sprachnachrichten

Das sind die neuen Funktionen bei Signal

Sprachnachrichten bereits aufnehmen, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt versenden. Dies wird mit dem neuesten Signal-Update bald möglich. Denn die als sicherster Messenger der Welt geltende App bringt zahlreiche neue Funktionen und verbessert zudem die Sicherheit. […]

Neues, praktisches Feature – Google Chrome für Handys erhält PDF-Reader

Neues, praktisches Feature

Google Chrome für Handys erhält PDF-Reader

Das Feature war längst überfällig und ist für Nutzer äußerst praktisch: Google hat einen PDF-Reader im Google Chrome Browser für Android aktiviert. Künftig müssen Android-User nicht mehr auf andere Anwendungen zurückgreifen, um ein Dokument im PDF-Format öffnen zu können. […]

Haustürgeschäft mit Glasfaser - Vorsicht vor teuren Übergangsverträgen

Haustürgeschäft mit Glasfaser

Vorsicht vor teuren Übergangsverträgen

In vielen Regionen werden derzeit Glasfaserleitungen verlegt – doch nicht überall sind die Anschlüsse sofort verfügbar. Vertriebsmitarbeiter bieten Übergangsverträge an, die häufig unnötige Zusatzleistungen enthalten und hohe Kosten verursachen. Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt: Unterschreiben Sie nichts übereilt an der Haustür und nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht. […]