Suchergebnisse – Google haftet als Störer

Suchergebnisse - Google haftet als Störer

Google und das Recht auf Löschen ist eine Sache. Wenn Webseiten in einem fragwürdigen Zusammenhang über Personen oder Unternehmen berichten, ist das eine andere Angelegenheit. Neu ist, dass Google Suchergebnisse im Zuge einer einstweiligen Verfügung löschen muss, wenn darin ein Kläger in die Nähe eines Betrugsverdachts gerückt wird. Einem entsprechenden Antrag hat das Oberlandesgericht München nun in zweiter Instanz stattgegeben und verbot dem Konzern erstmals, ein Suchergebnis in Deutschland zu veröffentlichen.

Der Fall: Suchergebnis mit Betrugsverdacht in Kombination mit Namen

Ein Blogger hatte über das klagende Unternehmen derart berichtet, dass der Anschein einer Strafverfolgung wegen Betruges erweckt wurde. Google listete diesen Beitrag in seinen Suchergebnissen bei der Kombination der Suchbegriffe „Unternehmensnamen„ und „Betrugsverdacht„. Das Unternehmen wandte sich an das Landgericht München, um mit einer einstweiligen Verfügung, das Suchergebnis zu löschen. Da das Gericht ablehnte, zog die Klägerin mit seinem Anliegen vor das Oberlandesgericht München. Dieses kassierte die Entscheidung der ersten Instanz und gab der einstweiligen Verfügung statt.

Die Begründung: Google ist als Störer verantwortlich

Zwar trifft es zu, dass gegen das Unternehmen ermittelt wurde. Jedoch bezogen diese sich nicht auf einen Betrugsverdacht, sondern auf einen weniger schwerwiegenden Verdacht. Entsprechend sahen die Richter hier das Unternehmenspersönlichkeitsrecht durch die Anzeige des Suchergebnisses und die Verlinkung zum Artikel gegeben. Interessant ist ein Teil der Urteilsbegründung zum Unterlassungsanspruch, in der die Richter ausführen: Google „haftet als Störerin, da sie die ihr obliegenden Prüfpflichten verletzt hat.„ Auf Kontaktversuche der Antragstellerin hatte Google zuvor nur mit Textbausteinen geantwortet. Da das Unternehmen also Kenntnis gehabt hatte und das fragliche Suchergebnis nicht gelöscht hatte, sei Google nach Ansicht der Richter mitschuldig an der Verbreitung einer falschen Tatsachenbehauptung. Der Entscheid ist nicht rechtsgültig, ein Widerspruch möglich.

Einordnung der einstweiligen Verfügung gegen Google

Die einstweilige Verfügung ist insbesondere deshalb wegweisend, da erstmals Google als Mitstörer in die Pflicht genommen wird. Bei Zuwiderhandlung oder Wiederholung in Deutschland droht entsprechend ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro. In diesem Sinne hat sich Google die Suchergebnisse zu eigen gemacht, da der Konzern Kenntnis von der falschen Tatsachenbehauptung hatte. Hier steht indirekt auch wiederholt die Kontaktaufnahme zu Google in der Kritik. Denn Antworten als Textbausteine ermöglichen bei einem solchen Anliegen keine andere Reaktion als den Weg über eine einstweilige Verfügung. Bisher versteckt sich der Konzern hinter einer Wand aus automatischen Antworten. Nun hat erstmals ein Gericht klargestellt, dass Google wie jeder andere auch für Rechtsverstöße ab Kenntnis haftet. Daraus lässt sich ableiten, dass dies auch dann gilt, wenn Anfragen in einem maschinellen Textbausteinnirwana versanden. Denn nach einem weiteren Urteil darf der Suchmaschinenbetreiber die Kontaktaufnahme per E-Mail nicht verweigern.

Mehr Informationen

Ratgeber Internet – viele Tipps & Tricks
Ratgeber Internetsucht – Vergnügen und Abhängigkeit
Gerichtsurteile – Internet – interessante & abstrakte Urteile

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Schnelles Internet - Wie weit hängt Deutschland beim Netzausbau zurück?

Schnelles Internet

Wie weit hängt Deutschland beim Netzausbau zurück?

Menschen in Deutschland haben inzwischen ein offizielles Recht auf schnelles Internet. Was das bedeutet und woran die Verzögerungen liegen, haben wir hier zusammengefasst. Vor allem in ländlichen Regionen gibt es nach wie vor Probleme, die nur stückweise angegangen werden. […]

Programmfehler „Acropalyse“ – Inhalte können wiederhergestellt werden

Programmfehler „Acropalyse“

Inhalte können wiederhergestellt werden

Screenshots, die mit dem Pixel-Tool Markup bearbeitet und zugeschnitten wurden, ließen sich aufgrund eines Bugs wieder vollständig herstellen. Mittlerweile ist die potenzielle Sicherheitslücke geschlossen – aber auch das Snipping-Tool von Microsoft weist ein entsprechendes Problem auf. […]

Abzocke mit „Amazon-Paletten“ – Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Abzocke mit „Amazon-Paletten“

Verbraucherzentrale warnt vor Betrug

Mit vermeintlichen Schnäppchen locken Betrüger arglose Verbraucher in eine Falle und ziehen ihnen das Geld aus der Tasche. Die Ware erhalten die Kunden nie. Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt aktuell vor der Betrugsmasche mit angeblichen „Amazon-Paletten“. […]

Illegale Streaming-Plattform – Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Illegale Streaming-Plattform

Ermittlern gelingt Schlag gegen Streamzz

Der Alliance for Creativity and Entertainment ist ein Schlag gegen die beliebte illegale Streaming-Plattform Streamzz gelungen. Die Ermittler konnten die Seite offline nehmen, auf der mehr als 75 000 Filme illegal angeboten wurden. Betrieben wurde die Plattform aus Deutschland. […]