Urteil – Nutzer haften bei kommentierendem Teilen auf Facebook

Urteil - Nutzer haften bei kommentierendem Teilen auf Facebook

Immer wieder kommt es vor, dass ein Nutzer einen Beitrag auf Facebook teilt und dabei kommentiert. Äußert er dabei seine Zustimmung zum Inhalt des von ihm weiterverbreiteten Beitrages, macht er sich diesen zu eigen. Diese Rechtsprechung hat sich bisher durchgesetzt und wurde vom Oberlandesgericht Dresden noch einmal bestätigt. Dieses erließ am 1. Juni 2018 ein entsprechendes Urteil (Az.: 4 U 217/18 und 4 U 218/18). Die Vorinstanz zu diesem Verfahren war das Landgericht Dresden.

Der Fall: Teilen eines abfälligen Artikels

Im vorliegenden Fall ging es um einen Beitrag der sogenannten „identitären Bewegung“, die den sogenannten Reichsbürgern am rechtsextremen Rand des politischen Spektrums zuzuordnen ist. Ein Nutzer hatte diesen Beitrag geteilt und mit einem positiven Kommentar versehen. Der verlinkte und geteilte Inhalt enthielt unter anderem Schmähungen gegen die klagende Organisation. In weiten Teilen des Urteils ging es um die Frage, ob der geteilte Artikel eine Schmähung, Beleidigung oder falsche Tatsachenbehauptung ist. Dieser Diskurs ist für die Öffentlichkeit zweitrangig. Wesentlich ist jedoch, dass die Richter einen deutlichen Unterschied zwischen einem „Like“, einem „Teilen“ sowie einem „kommentierten Teilen“ eines Beitrages machen.

Nutzer machen sich positiv kommentierte Inhalte gegebenenfalls zu eigen

Die Richter stellten in ihrem Urteil noch einmal deutlich heraus, dass nach geltender Rechtsprechung das „Liken“ eines Beitrages eine Zustimmung ist, mit der sich Nutzer strafbar machen können. Ein reines Teilen hingegen stelle keine Wertung an sich dar. Anders sehe es jedoch aus, wenn der Nutzer einen Beitrag teile und diesem zustimmend kommentiere. In diesem Fall ergänzte der Betroffene „wichtige und richtige Aktion“. Dabei handele es sich um eine Weiterverbreitung mit einer positiven Bewertung. Der Betroffene habe sich den Inhalt damit zu eigen gemacht und hafte für darin enthaltene Rechtsverstöße mit.

Diese Auslegung entspricht der bisherigen Rechtsprechung und unterstreicht noch einmal die Verantwortung der Nutzer von Social-Media-Plattformen. Durch ein kommentiertes Teilen oder eine durch Likes oder andere Symbole ausgedrückte Zustimmung übernehmen sie eine Mitverantwortung für veröffentlichte Inhalte.

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