Ankaufsportale – Vorsicht, extrem niedrige Preise

Paket

Aufzuräumen wirkt sich positiv aus, es gibt mehr Platz, mehr Ordnung und ein gutes Gefühl. Speziell bei Musik-CDs, Büchern, PC-Spielen und DVDs kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu: Diese Waren können veräußert werden. In der Hoffnung auf ein kleines oder größeres Zusatzeinkommen nutzen viele Menschen die Angebote der Ankaufsportale. Doch lohnt sich das wirklich? Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die bekanntesten Anbieter ausprobiert und einige Testpakete eingeschickt. Das Ergebnis fällt extrem ernüchternd aus.

Testverkäufe bei Ankaufsportalen bringen kaum etwas ein

Die Verbraucherschützer haben verschiedene Pakete geschnürt und Buchmaxe, Momox, Rebuy, Zoxs angeboten. Die Reaktionen fielen unterschiedlich aus. Insgesamt stellten die Experten fest, dass sich der Verkauf an solche Portale kaum lohnt und zudem einige Ärgernisse warten. Insbesondere ist es gar nicht so einfach, die Waren überhaupt zu verkaufen oder einen einigermaßen ansprechenden Preis zu erhalten. Zudem waren die Preisunterschiede enorm. Nicht zuletzt stießen auch die Vertragsbedingungen auf Kritik.

Die Preisunterschiede manifestierten sich bei den angebotenen Paketen. Zoxs bot für die komplette Harry-Potter-Blu-Ray-Kollektion (35 Euro Neupreis) immerhin 18,45 Euro, während Rebuy nur 10 Cent anbot. Für die siebte Staffel der Serie American Horror Story (Neupreis 33 Euro) bot Momox 13,77 Euro, Zoxs dagegen nur 75 Cent. Die aktuellen zehn Beststeller-Bücher (Neupreis knapp 192 Euro) wollte Zoxs mit 92,46 Euro vergüten, Buchmaxe lediglich mit 56 Euro. Diese Erfahrungen von extremen Preisschwankungen zogen sich durch alle Angebote. Immer wieder gab es dabei extrem niedrige Angebote im Cent-Bereich. Vergleichen ist also unbedingt erforderlich.

Ankaufsportale: Warenzustand und Bedingungen

In die Bewertung fließt außerdem der Zustand der Ware ein. So drohen bei muffigem „Kellergeruch“ und Kratzern erhebliche Abschläge vom ohnehin geringen Preis. Auch die Ankaufsbedingungen sind schwierig. Unter anderem muss der Verkäufer die Ware auf eigene Kosten zusenden. Nur bei einem tatsächlich erzielten Gesamtpreis von wenigstens zehn bzw. 30 Euro (Buchmaxe) tragen die Ankäufer das Porto. Besonders ärgerlich: Bei Nichtzustandekommen des Geschäfts muss der Verkäufer teilweise das Retourenporto übernehmen.

Das Problem: Die Ersteinschätzung zum Preis ist nur eine Verhandlungsbasis. Ob der Ankäufer die Ware überhaupt übernimmt und zu welchem Preis, entscheidet sich erst nach dem Einsenden und nach Prüfen des Zustandes.

Ankaufsportale: Das Gefühl der Übervorteilung und bessere Alternativen

Die Ankaufsportale stehen nicht das erste Mal im Fokus der Verbraucherschützer. 2017 gab es bereits eine Abmahnung wegen Übervorteilung der Verkäufer in den Nutzungsbedingungen. Die aktuellen Testverkäufe zeigen deutlich, dass Ankaufsportale nach wie vor keine erste Wahl sind, wenn gebrauchte Waren zu veräußern sind. Die Preisgestaltung ist kaum nachvollziehbar und die Entscheidungen wenig transparent. Es bleibt das Gefühl, übervorteilt zu werden. Daher sind Internetauktionen wie eBay, Kleinanzeigen und Flohmärkte eine Alternative, die bessere Preise und verbindlichere Verkaufsabläufe versprechen.

Weitere Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Digitale Steuerbescheide ab 2026 – Papier nur auf Wunsch

Digitale Steuerbescheide ab 2026

Papier nur auf Wunsch

Ab 2026 werden Steuerbescheide in Deutschland in der Regel nur noch digital bereitgestellt. Papier gibt es nur auf Wunsch. Was bedeutet das für Bürgerinnen, Bürger und Kanzleien? Hier erfährst du verständlich, was sich ändert – und wie du dich vorbereitest. […]

Scheinbarer App-Zwang – congstar wegen Irreführung verurteilt

Scheinbarer App-Zwang 

 congstar wegen Irreführung verurteilt

Die Telekom-Tochter congstar behauptete, ihr Online-Kundencenter werde 2025 abgeschaltet – und drängte damit Kunden zum App-Download. Doch das stimmte gar nicht. Ein Gerichtsurteil deckt nun auf, wie weit der vermeintliche App-Zwang wirklich ging. […]

Urteil – Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Urteil 

 Sperrung von Social-Media-Kanälen eines Influencers

Das Oberlandesgericht Bamberg hat in seinem Urteil entschieden, dass die Sperrung mehrerer Social-Media-Kanäle eines Influencers durch eine Plattformbetreiberin nicht ohne Weiteres zulässig ist. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die bloße Weiternutzung eines weiteren Kanals keine automatisierte Umgehung der Sperrmaßnahme darstellt. […]

United Internet & 1&1 - Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet & 1&1

Marken, Produkte und Hintergründe zum Versatel-Verkauf

United Internet bündelt seine Telekommunikationsaktivitäten und verkauft die Netztochter 1&1 Versatel konzernintern an die 1&1 AG. Für Endkunden bleiben die bekannten Marken wie 1&1, IONOS, GMX oder WEB.DE bestehen. Der Artikel erklärt verständlich, welche Produkte die Unternehmen anbieten und was der mögliche Verkauf der Domain-Handelsplattform Sedo bedeutet. […]

Kritische Chrome-Lücke – Google veröffentlicht Notfall-Update

Kritische Chrome-Lücke

Google veröffentlicht Notfall-Update

Eine Chrome-Schwachstelle wurde aktiv von Cyberkriminellen ausgenutzt. Google hat mittlerweile ein Notfall-Update bereitgestellt, das dringend installiert werden sollte. Chrome-Nutzer müssen ihren Browser neu starten, um das Update zu aktivieren. […]