Vorsicht Falle – Verbraucherzentralen mahnen Ankaufdienste ab

Vorsicht Falle - Verbraucherzentralen mahnen Ankaufdienste ab

Es klingt verlockend: Privatleute können nicht mehr benötigte Wert- und Gebrauchsgegenstände einfach einsenden und erhalten einen kleinen finanziellen Ausgleich. Das erscheint besser, als eine Büchersammlung dem Altpapier zu übergeben, für CDs eine wenig erfolgversprechende Auktion auf eBay und Co. zu starten oder ein nicht mehr benötigtes Smartphone zum Wertstoffhof zu bringen. Wären da nicht die Geschäftspraktiken der Ankaufportale. Die Marktwächter der Verbraucherzentralen haben diese über eine längere Zeit beobachtet. Am Ende hat die Verbraucherzentrale Brandenburg fünf der Portale abgemahnt.

Abmahnung: Diese Tricks dürfen Ankaufdienste nicht mehr machen

Probleme versteckten sich in den Nutzungsbedingungen. Diese sahen zum Teil erhebliche Benachteiligungen der Kunden vor. Einige Beispiele verdeutlichen das Vorgehen der Ankaufdienste.

So sahen die Mechanismen einiger Ankaufportale vor, dass der Kunde bei der Eingabe der Produkte auf der Webseite einen Preis ermitteln konnte. Im Kleingedruckten war jedoch nachzulesen, dass es sich um einen ungefähren Richtwert handelte. Einen konkreten Preis gab es demnach erst nach Einsenden und Begutachten der Ware. Anschließend erhielten die Kunden in der Praxis häufig einen deutlich niedrigeren tatsächlichen Preisvorschlag. Beispielhafter Fall: Einmal sollte der Ankaufswert eines Smartphones statt der zuvor genannten 180 Euro plötzlich nur noch 20 Euro betragen. Das erläuterte Verbraucherschützerin Maike Lücke in einem Interview. Demnach gab es die meisten Preisanpassungen nach unten bei Smartphones, und nicht immer gab es aus Sicht der Verbraucherschützer dafür nachvollziehbare Gründe.

Aus diesen deutlich niedrigeren Preisvorschlägen resultierten bei einzelnen Angebotsportalen wiederum weitere Benachteiligungen des Kunden. So mussten bei einzelnen Portalen Kunden innerhalb von zwei Tagen auf den Preisvorschlag reagieren oder der niedrigere Preis galt als angenommen. Eine zweite Variante sah sogar eine Gebühr für die Preisermittlung vor, die immer wieder den angebotenen Preis überstieg – Kosten für Rücksendungen an den Kunden blieben dabei noch unberücksichtigt.

Es ändert sich etwas: Ankaufportale werden transparenter

Die Abmahnungen führten nach Meinung der Verbraucherzentrale Brandenburg zu transparenteren Verfahren. Einige Anbieter haben demnach die Mechanismen überarbeitet und die Nutzungsbedingungen angepasst. Dennoch sollten private Verkäufer genau auf alle Punkte in den AGB achten und insbesondere Eigentumsklauseln vermeiden, die zu einem automatischen Verkauf führen, wenn der Verkäufer nicht rechtzeitig auf einen Preisvorschlag reagiert.

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