Ankaufsportale – Vorsicht, extrem niedrige Preise

Paket

Aufzuräumen wirkt sich positiv aus, es gibt mehr Platz, mehr Ordnung und ein gutes Gefühl. Speziell bei Musik-CDs, Büchern, PC-Spielen und DVDs kommt noch ein weiterer Aspekt hinzu: Diese Waren können veräußert werden. In der Hoffnung auf ein kleines oder größeres Zusatzeinkommen nutzen viele Menschen die Angebote der Ankaufsportale. Doch lohnt sich das wirklich? Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die bekanntesten Anbieter ausprobiert und einige Testpakete eingeschickt. Das Ergebnis fällt extrem ernüchternd aus.

Testverkäufe bei Ankaufsportalen bringen kaum etwas ein

Die Verbraucherschützer haben verschiedene Pakete geschnürt und Buchmaxe, Momox, Rebuy, Zoxs angeboten. Die Reaktionen fielen unterschiedlich aus. Insgesamt stellten die Experten fest, dass sich der Verkauf an solche Portale kaum lohnt und zudem einige Ärgernisse warten. Insbesondere ist es gar nicht so einfach, die Waren überhaupt zu verkaufen oder einen einigermaßen ansprechenden Preis zu erhalten. Zudem waren die Preisunterschiede enorm. Nicht zuletzt stießen auch die Vertragsbedingungen auf Kritik.

Die Preisunterschiede manifestierten sich bei den angebotenen Paketen. Zoxs bot für die komplette Harry-Potter-Blu-Ray-Kollektion (35 Euro Neupreis) immerhin 18,45 Euro, während Rebuy nur 10 Cent anbot. Für die siebte Staffel der Serie American Horror Story (Neupreis 33 Euro) bot Momox 13,77 Euro, Zoxs dagegen nur 75 Cent. Die aktuellen zehn Beststeller-Bücher (Neupreis knapp 192 Euro) wollte Zoxs mit 92,46 Euro vergüten, Buchmaxe lediglich mit 56 Euro. Diese Erfahrungen von extremen Preisschwankungen zogen sich durch alle Angebote. Immer wieder gab es dabei extrem niedrige Angebote im Cent-Bereich. Vergleichen ist also unbedingt erforderlich.

Ankaufsportale: Warenzustand und Bedingungen

In die Bewertung fließt außerdem der Zustand der Ware ein. So drohen bei muffigem „Kellergeruch“ und Kratzern erhebliche Abschläge vom ohnehin geringen Preis. Auch die Ankaufsbedingungen sind schwierig. Unter anderem muss der Verkäufer die Ware auf eigene Kosten zusenden. Nur bei einem tatsächlich erzielten Gesamtpreis von wenigstens zehn bzw. 30 Euro (Buchmaxe) tragen die Ankäufer das Porto. Besonders ärgerlich: Bei Nichtzustandekommen des Geschäfts muss der Verkäufer teilweise das Retourenporto übernehmen.

Das Problem: Die Ersteinschätzung zum Preis ist nur eine Verhandlungsbasis. Ob der Ankäufer die Ware überhaupt übernimmt und zu welchem Preis, entscheidet sich erst nach dem Einsenden und nach Prüfen des Zustandes.

Ankaufsportale: Das Gefühl der Übervorteilung und bessere Alternativen

Die Ankaufsportale stehen nicht das erste Mal im Fokus der Verbraucherschützer. 2017 gab es bereits eine Abmahnung wegen Übervorteilung der Verkäufer in den Nutzungsbedingungen. Die aktuellen Testverkäufe zeigen deutlich, dass Ankaufsportale nach wie vor keine erste Wahl sind, wenn gebrauchte Waren zu veräußern sind. Die Preisgestaltung ist kaum nachvollziehbar und die Entscheidungen wenig transparent. Es bleibt das Gefühl, übervorteilt zu werden. Daher sind Internetauktionen wie eBay, Kleinanzeigen und Flohmärkte eine Alternative, die bessere Preise und verbindlichere Verkaufsabläufe versprechen.

Weitere Informationen

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Achtung: Polizei warnt – raffinierte, neue WhatsApp-Betrugsmasche

Achtung: Polizei warnt

Raffinierte, neue WhatsApp-Betrugsmasche

Die Polizei warnt vor einer neuen WhatsApp-Betrugsmasche. Kriminelle übernehmen Konten über gefälschte Links und kontaktieren anschließend Freunde und Familie, um Geld zu erbeuten. Mit wenigen Vorsichtsmaßnahmen lässt sich das Risiko deutlich reduzieren. […]

Samsung Galaxy Z Fold 8 & Fold 8 Ultra – das sind die neuen Modelle

Samsung Galaxy Z Fold 8 & Fold 8 Ultra

Das sind die neuen Modelle

Mit dem Galaxy Z Fold 8, dem Fold 8 Ultra und dem Galaxy Z Flip 8 stellt Samsung seine neue Foldable-Generation vor. Im Fokus stehen leichtere Gehäuse, leistungsstarke Hardware, verbesserte Kameras und zahlreiche neue Funktionen. […]

WhatsApp macht die Handynummer unsichtbar – die Benutzernamen kommen

WhatsApp macht die Handynummer unsichtbar

Die Benutzernamen kommen

Künftig können WhatsApp-Nutzer statt ihrer Telefonnummer einen Benutzernamen verwenden. Die Neuerung schützt die Privatsphäre, birgt aber auch neue Risiken. Andere Messenger wie Signal, Telegram und Co. bieten die Funktion bereits an. […]

Wichtiges BGH-Urteil – Verbraucherrechte bei Online-Kündigung gestärkt

Wichtiges BGH-Urteil

Verbraucherrechte bei Online-Kündigung gestärkt

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Bestätigungsseite einer Online-Kündigung ausschließlich der Kündigung dienen darf. Zusätzliche Angebote wie Vertragsunterbrechungen oder Werbehinweise verstoßen gegen § 312k BGB und sind unzulässig. […]

BKA zerschlägt Phishing-Plattform Kratos – 200 Server abgeschaltet

BKA zerschlägt weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“

Hunderttausende Opfer betroffen

Gemeinsam mit US-Ermittlern hat das BKA die weltweit aktive Phishing-Plattform „Kratos“ zerschlagen. Mehr als 200 Server wurden abgeschaltet, der mutmaßliche Administrator in Indonesien festgenommen und Hunderttausende potenzielle Opfer geschützt. […]