Schluss mit Kostenfallen – Barley will Vertragslaufzeiten kürzen

Barley will Vertragslaufzeiten kürzen
Bundesjustizministerin Katarina Barley

„Unerlaubte Telefonwerbung, die einem auf die Nerven geht, die Kündigungsfrist vergessen, und gleich verlängert sich der Vertrag um ein Jahr oder mal eine Rechnung aus dem Blick verloren, und schnell kommen oft sehr hohe Inkassokosten auf einen zu“,

so fasst Bundesjustizministerin Katarina Barley die typischen Probleme in einem Interview mit dem Tagesspiegel zusammen, mit denen sich Verbraucher tagtäglich auseinandersetzen müssen.

Barley will gegen vermutete Kostenfallen vorgehen

Die Bundesjustizministerin will mit Hilfe neuer Gesetze gegen genau diese Probleme der Verbraucher vorgehen und erhält dabei Unterstützung von der Union. Verschiedene Eckpunkte zum Schutz gegen Kostenfallen aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, sollen dafür sorgen, dass die Verbraucher in Zukunft fairer behandelt werden. Im Konkreten geht es dabei um drei wesentliche Aspekte: Vertragslaufzeiten, Inkassokosten und unerlaubte Telefonwerbung.

Kürzere Vertragslaufzeiten

Barley spricht sich dafür aus, dass Verträge in Zukunft auf ein Jahr Laufzeit begrenzt werden sollen. Die Regelung soll dabei vor allem für Handyverträge und Festnetzanschlüsse gelten. Aber auch andere Verträge wie zum Beispiel für das Fitnessstudio oder beim Energieanbieter sollen durch die neuen Gesetze gerechter für den Verbraucher werden. Momentan laufen die meisten Verträge, insbesondere von Telefonanbietern, über zwei Jahre. Der Verbraucher profitiert meist von einem neuen Handy, das als Gegenleistung ohne Aufpreis zu erhalten ist. Viele Telefonanbieter bieten bei einem zwei Jahresvertrag zudem eine besonders niedrige Monatsrate an. Fitnessstudios werben immer wieder mit Freimonaten und Stromanbieter mit einem Bonus. Wenn der Verbraucher jedoch vergisst, den Vertrag fristgerecht zu kündigen, können diese vermeintlichen Schnäppchen jedoch schnell zu einer Kostenfalle werden. Denn wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch meist um ein Jahr. Die neuen Gesetze sollen den Verbrauchern ermöglichen, Verträge flexibler und schneller wechseln zu können. Allerdings ist zu erwarten, dass es den Anbietern durch die verkürzten Vertragslaufzeiten nicht mehr möglich ist, verschiedene Angebote oder Rabatte anzubieten. So fürchtet die FDP, dass die Verkürzung der Vertragslaufzeit zu einer deutlichen Erhöhung der Preise führen wird.

Unerlaubte Telefonwerbung

Verbraucher sollen durch die neuen Gesetze darüber hinaus vor unerlaubter Telefonwerbung geschützt werden. Allein im Jahr 2018 gingen bis November 58 000 Meldungen bei der Bundesnetzagentur über Telefonanrufe ein, die ohne die Einwilligung der Verbraucher getätigt wurden. Der Vergleich zu den Jahren davor (2017 waren es rund 57 000 Meldungen) zeigt, dass die Zahl der unerlaubten Telefonanrufe immer weiter steigt. In Zukunft sollen Verbraucher nicht mehr durch Anrufe belästigt und mit Vertragsabschlüssen am Telefon überrumpelt werden. Bundesjustizministerin Barley fordert, dass solche Anrufe nur dann getätigt werden dürfen, wenn die Verbraucher zuvor rechtsgültig eingewilligt haben. Auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz heißt es:
Konkret geht es um den Schutz vor untergeschobenen Verträgen am Telefon. Für den Energiebereich soll hier eine schriftliche Bestätigungslösung eingeführt werden. Oft wissen Verbraucherinnen und Verbraucher erst, dass sie unbeabsichtigt einen neuen Gas- oder Stromvertrag abgeschlossen haben, wenn das Kündigungsschreiben vom alten und das Herzlich-Willkommen-Schreiben vom neuen Anbieter im Briefkasten liegen. Künftig sollen sie per Mail oder postalisch dem Wechsel noch einmal zustimmen können.“

Schutz vor überhöhten Inkassokosten

Der dritte Aspekt, vor dem Verbraucher durch die neuen Gesetze geschützt werden sollen, sind überhöhte Inkassokosten. Barley fordert hier mehr Transparenz. Der Verbraucher soll in Zukunft genau darüber informiert werden, zu welchem Zeitpunkt eine Rechnung zu begleichen ist. Darüber hinaus müsse deutlich daraufhin gewiesen werden, was passiert, falls die Rechnung nicht rechtzeitig beglichen wird.

Verbraucherschützer befürworten die neuen Gesetze

Von Seiten der Verbraucherschützer werden die Eckpunkte zum Schutz gegen Kostenfallen ebenfalls befürwortet. Denn durch die meist langen Vertragslaufzeiten werden die Verbraucher daran gehindert, den Vertrag zu wechseln. Dadurch wird verhindert, dass ein neuer Vertrag, meist zu besseren Konditionen, abgeschlossen werden kann. Durch die neuen Gesetze würden Verbraucher die Chance erhalten, ihre Verträge häufiger zu wechseln.

Tarifvergleich für Energie

Bildquelle: Photothek Thomas Koehler

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