Coronavirus – Die offizielle Corona-Warn-App des Bundes ist verfügbar

Coronavirus – Die offizielle Corona-Warn-App des Bundes ist verfügbar

Nach wochenlangen Vorbereitungen steht die Corona-Warn-App, die vom Robert-Koch-Institut herausgegeben wurde, endlich zum Download bereit. Seit heute Morgen um kurz nach 2 Uhr kann die Warn-App im Google-Play-Store heruntergeladen werden. Kurze Zeit später war sie auch im App-Store verfügbar.

Die Corona-App steht endlich zum Download bereit

Geplant war, dass die App bereits vor zwei Monaten zum Download bereitsteht, allerdings verzögerte sich der Start aus datenschutzrechtlichen Erwägungen. Denn der Datenschutz spielt bei der App eine entscheidende Rolle. Zu Beginn des Downloadstarts klagten einige Nutzer noch über Probleme beim Herunterladen sowie über Verzögerungen bei der Verfügbarkeit. Nach wenigen Stunden waren diese Komplikationen jedoch überwunden.

Was ist die Corona-Warn-App?

Mit Hilfe der App des Bundes soll eine Kontaktverfolgung von Infizierten ermöglicht werden, wodurch Infektionsketten verkürzt werden sollen. Durch die App wird das Smartphone zum Warnsystem, da Infektionen leichter nachverfolgt werden können. Das Ziel ist es das Coronavirus mit Hilfe der App besser unter Kontrolle zu halten. Zudem sollen Gesundheitsämter entlastet werden, da Kontaktpersonen von Infizierten automatisch über die Corona-App benachrichtigt werden. Insgesamt betragen die Entwicklungskosten der App rund 20 Millionen Euro.

Ist die Corona-App Pflicht?

Die Bundesregierung betont, dass das Herunterladen der App für alle Bürger und Bürgerinnen freiwillig ist und bleibt. Allerdings hofft die Bundesregierung, dass die neue Corona-Warn-App von möglichst vielen Personen genutzt wird. Denn nur, bei einer breiten Nutzung, zeigt die App Wirkung. Auch Ärzte unterstützen die App. „Sie ermöglicht (…), persönliche Vorsorge zu treffen – indem man sich bei einer entsprechenden Warn-Meldung testen lassen kann“, so Klaus Reinhard, Präsident der Bundesärztekammer. Bisher war immer die Rede davon, dass die Infektionsketten bei einer Nutzerbasis von rund 60 Prozent der Bevölkerung wirksam unterbrochen werden können. Allerdings zeigt eine Simulation von Wissenschaftlern, dass die App bereits dann anfängt Wirkung zu zeigen, wenn sie von 15 Prozent der Bevölkerung genutzt wird. „Jeder, der die App runterlädt, jeder, der Freunde, das Umfeld animiert, das auch zu tun, der macht schon einen Unterschied“, betont Gesundheitsminister Jens Spahn. Jeder kann demnach dazu beitragen, dass die Infektionsketten in Zukunft schneller und einfacher nachvollzogen werden können.

Wie funktioniert die App?

Die App misst, ob sich Nutzer über einen ausreichenden Zeitraum näher als zwei Meter gekommen sind. Sobald ein App-Nutzer positiv auf das Coronavirus getestet wurde und dies der Warn-App mitgeteilt hat, erhalten die anderen Nutzer eine Meldung darüber, dass sie sich in der Nähe eines Infizierten befunden haben. Die Kontaktdaten werden hierbei nur auf den Smartphones gespeichert. Die App informiert Nutzer über das persönliche Ansteckungsrisiko. Im Gegensatz zu den Apps beispielsweise aus China oder Israel, beruht die deutsche App nicht auf Tracking, sondern auf Tracing. Das bedeutet, dass weder der Aufenthaltsort noch ein Bewegungsprofil gespeichert werden. Die Corona-Warn-App registriert lediglich, welche Smartphones sich für mindestens 15 Minuten näher als zwei Meter kommen. Der Abstand zwischen zwei Personen wird hierbei mit Hilfe des Funkstandards Bluetooth Low Energy, kurz BLE, ermittelt. Wie die App genau funktioniert, kann man sich hier anschauen:

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Standard. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Der Datenschutz der Corona-App

Die Bundesregierung hat bei der App Wert auf hohen Datenschutz gelegt. Statt der persönlichen Daten der Nutzer, werden lediglich zufällig generierte, pseudonyme Identifikationsnummern gespeichert. Diese ändern sich in regelmäßigen Abständen. Hierdurch wird sichergestellt, dass weder Betreiber noch Entwickler erfahren, wer sich hinter der Identifikationsnummer verbirgt und wo sich diese Person aufhält. Das Kontakttagebuch wird nach zwei Wochen automatisch aus dem Speicher des Geräts gelöscht. Die Nutzer der Corona-Warn-App haben jederzeit die Möglichkeit, das Tracing zu pausieren. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die neue Warn-App sind auf der Webseite der Bundesregierung zu finden.

Bildquelle: Bundesregierung

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Die aktuellsten telespiegel Nachrichten
Neue Regelung ab Juni – Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden

Neue Regelung ab Juni

Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden

Verbraucher haben bald den Anspruch, ihren Stromanbieter werktags innerhalb von 24h zu wechseln. Die neue Regelung, mit der eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, greift ab dem 6. Juni dieses Jahres. Dadurch soll unter anderem der Wettbewerb gestärkt werden. […]

Support-Ende für Windows 10 – BSI empfiehlt Wechsel des Betriebssystems

Support-Ende für Windows 10

BSI empfiehlt Wechsel des Betriebssystems

Im Herbst dieses Jahres ist Schluss mit dem Support für Windows 10. Aus diesem Grund empfiehlt das BSI dringend ein Upgrade auf Windows 11 oder den Wechsel zu einem anderen Betriebssystem. Denn die Weiternutzung der nicht mehr unterstützten Version kann zum echten Sicherheitsrisiko werden. […]

Apple überholt Samsung - erstmals Marktführer bei Smartphones

Apple überholt Samsung

Erstmals Marktführer bei Smartphones

Apple sichert sich im ersten Quartal 2025 erstmals den Spitzenplatz im globalen Smartphone-Markt – mit 19 % Marktanteil vor Samsung. Wachstum in Schwellenländern und das neue iPhone 16e treiben die Verkäufe an, während wirtschaftliche Unsicherheiten den Markt vor Herausforderungen stellen. […]

Zwischen Anspruch und Realität - die digitale Dienstleistungsfreiheit der EU

Zwischen Anspruch und Realität

Die digitale Dienstleistungsfreiheit der EU

Die europäische Dienstleistungsfreiheit ist ein zentrales Versprechen des Binnenmarkts – doch im digitalen Raum gerät sie zunehmend unter Druck. Trotz einheitlicher EU-Vorgaben sehen sich Online-Dienstleister mit immer mehr nationalen Sonderregelungen konfrontiert. Das Spannungsverhältnis zwischen europäischer Freiheit und nationaler Regulierung wirft grundsätzliche Fragen auf – rechtlich wie politisch. […]

Kartellrechts-Verstoß – Meta darf Facebook-Seite nicht einfach sperren

Kartellrechts-Verstoß

Meta darf Facebook-Seite nicht einfach sperren

Der Meta-Konzern wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf wegen eines Kartellrechts-Verstoßes verurteilt. Das marktbeherrschende Unternehmen darf Webseiten nicht ohne Angabe von Gründen sperren. Geklagt hatte ein Düsseldorfer Verein, weil seine Facebook-Seite gesperrt wurde. […]