Jahresbericht 2022 – Viele Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch

Jahresbericht 2022 - Viele Beschwerden zu Rufnummernmissbrauch

Auch im letzten Jahr hat die Bundesnetzagentur insgesamt 150.363 (2021: 155.868 Beschwerden) schriftliche Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs erhalten. Das Beschwerdeaufkommen verbleibt damit auf einem zu hohen Niveau.

Dazu Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: „Wir schützen Verbraucherinnen und Verbraucher konsequent vor illegalen Geschäftsmodellen und unberechtigten Kosten.“

Getroffene Maßnahmen

Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2022 konsequent Maßnahmen ergriffen, um den Missbrauch von Rufnummern zu bekämpfen. Insgesamt wurden 1.446 Rufnummern abgeschaltet und 3.697 Rufnummern mit Fakturierungs- und Inkassierungsverboten belegt. Diese Maßnahmen sollten Betroffenen vor unerwünschten Kurznachrichten, Werbe-Faxen, belästigenden Anrufen, falschen Pop-Up-Fehlermeldungen sowie Fake-Hotlines schützen.

Beschwerdegründe der Verbraucher

Im Jahr 2021 war SMS-Spam eine der häufigsten Beschwerdestellen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Doch im vergangenen Jahr schlugen die meisten Beschwerden auf das Thema Rufnummernmanipulation durch. Der Gesetzgeber hat hierfür eine neue Regelung eingeführt, die einen besseren Schutz für die Konsumenten garantiert. Seit Dezember 2022 ist es nicht mehr erlaubt, bei Anrufen aus ausländischen Netzen, eine deutsche Rufnummer als fingierte Nummer der Anrufenden anzuzeigen. Ausgenommen sind davon jedoch Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming. Mit dieser Regelung sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Vertrauen in Anrufe mit deutschen Rufnummern bekommen.

Rufnummernmissbrauch melden

Für die Verfolgung von Rufnummernmissbrauch ist die Bundesnetzagentur auf Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern angewiesen. Zur Einreichung einer Beschwerde stellt die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite eine Reihe von Online-Formularen zur Verfügung, die an die jeweilige Fallkonstellation angepasst sind und in denen gezielt nach den Informationen gefragt wird, die zur weiteren Ermittlung des Sachverhalts und ggf. für den Erlass von Maßnahmen benötigt werden. Verbraucher sollten daher nach Möglichkeit stets den Weg der Beschwerde über das passende Online-Formular wählen.

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