Neuer Druck auf Verbraucher – 1N Telecom ignoriert das Urteil des BGH

Neuer Druck auf Verbraucher – 1N Telecom ignoriert das Urteil des BGH

Wieder gibt es Ärger rund um das umstrittene Düsseldorfer Unternehmen 1N Telecom. Denn trotz eines klaren Urteils des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: III ZR 59/24) versucht die Firma offenbar weiter, Geld von Verbrauchern einzutreiben. Statt möglicher Einsicht, gibt es neue Methoden, durch die der Druck auf die Betroffenen noch weiter erhöht wird.

Was steckt hinter 1N Telecom?

Das Telekommunikationsunternehmen 1N Telecom mit Sitz in Düsseldorf steht schon seit Jahren in der Kritik. Bereits mehrfach mussten sich Gerichte mit den Geschäftspraktiken der Firma befassen. Zuletzt urteilte der Bundesgerichtshof, das oberste Gericht, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens unwirksam sind. Der Grund dafür ist, dass sie lediglich über einen Internetlink in Papierverträgen abrufbar waren. Nach Ansicht des Gerichts konnten Kunden die Vertragsbedingungen so weder klar noch transparent einsehen. Damit liegt ein Verstoß gegen geltendes Recht vor. Verbraucherschützer beobachten die Vorgehensweisen der 1N Telecom seit längerer Zeit mit Sorge. Denn viele Verbraucher wenden sich an die Verbraucherschützer und berichten davon, ungewollt Verträge mit dem Unternehmen abgeschlossen zu haben. Häufig in dem Glauben, lediglich ihren bestehenden Vertrag bei der Deutschen Telekom zu verlängern. Durch irreführende Postwurfsendungen oder Formulierungen seien zahlreiche Personen dazu verleitet worden, zu unterschreiben. Bald darauf stellten sie jedoch fest, dass sie stattdessen ihren alten Anschluss gekündigt und einen neuen Vertrag mit 1N Telecom abgeschlossen hatten. Selbst Kunden, die rechtzeitig widerriefen oder ihre Verträge anfochten, erhielten Forderungen in Höhe von mehreren Hundert Euro. Teilweise verlangte die Firma bis zu 500 Euro. Und das, obwohl die zugrunde liegenden Verträge laut BGH-Urteil gar nicht gültig sind.

Wie versucht 1N Telecom jetzt an das Geld zu kommen?

Das Urteil des BGH sollte den fragwürdigen Forderungen eigentlich ein Ende bereiten. Doch offenbar sucht 1N Telecom nun nach neuen Wegen, um Geld einzutreiben. Laut der Verbraucherzentrale Sachsen hat das Unternehmen die angeblichen Forderungen einfach an ein neu gegründetes Unternehmen namens TPI-Investments mit Sitz in Essen verkauft. Diese Firma verschickt jetzt Schreiben an Betroffene und bietet sogenannte „außergerichtliche Vergleiche“ an. Dabei werden Verbraucher aufgefordert, ca. 200 Euro zu bezahlen, da ihnen andernfalls die „Wiedereinsetzung der ursprünglichen, höheren Forderung“ drohe. In den Schreiben tauchen Formulierungen wie „Zwangsvollstreckung“ oder „Titulierung“ auf, die gezielt Druck ausüben und Angst auslösen sollen. Verbraucherschützer kritisieren die Praxis scharf. Ihrer Einschätzung nach fehlt solchen Forderungen nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs in vielen Fällen jegliche rechtliche Grundlage. Das Urteil des Gerichts war eindeutig und legte fest, dass, wenn die Vertragsbedingungen nicht ordnungsgemäß zur Verfügung gestellt werden, die Verträge unwirksam sind. Damit sind auch die daraus abgeleiteten Ansprüche unwirksam.

„Wir sehen keinerlei rechtliche Grundlage, auf solche Vergleichsangebote einzugehen. Nach dem Urteil des BGH fehlt den Forderungen in vielen Fällen die vertragliche Basis“, betont Heike Teubner, Beratungsstellenleiterin der Verbraucherzentrale Sachsen in Auerbach.

Wie sollten sich Betroffene jetzt verhalten?

Wer selbst Post von TPI-Investments oder 1N Telecom erhält, sollte sich keinesfalls einschüchtern lassen. Die Verbraucherzentralen raten dringend, den Forderungen schriftlich zu widersprechen und auf keinen Fall voreilig zu bezahlen. Es sei wichtig, Ruhe zu bewahren und keine Angst vor juristisch klingenden Drohbegriffen zu haben. Betroffene können sich an die Verbraucherzentralen wenden, die individuelle Beratung anbieten. Dort erhalten Verbraucher auch Unterstützung bei der Formulierung eines rechtssicheren Widerspruchs.

1 Kommentar

  1. Hat die zuständige Verwaltungsbehörde der „Gewerbeaufsicht“ kein Rückgrat? Anscheinend nicht, sonst hätte sie der Firma wegen Unzuverlässigkeit durch Nichtachtung der Gerichtsentscheidung sowie der erpresserischen Tricksereien die Gewerbeerlaubnis entzogen.

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